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Energiewende

Trinkwasserverordnung 2011: Was ist neu?

Zentrum für Umwelt und Energie der Handwerkskammer DüsseldorfLupe
Zentrum für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf

Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung 2001 ist ab dem 1. November die vom Bundesrat verabschiedete, überarbeitete Fassung, die TrinkwV 2011, gültig. In der überarbeiteten Verordnung sind, in Anpassung an europarechtliche Vorgaben, wichtige Begriffe neu definiert, Rechte und Pflichten für Anlageninhaber von Trinkwasser-Installationen sowie Untersuchungs- und Anzeigepflichten verankert. Dabei stellt die Gewährleistung für ein „reines, genusstaugliches und gesundheitlich unbedenkliches“ Wasser eine zivilrechtliche Verpflichtung dar.

Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:

  • Jährliche Kontrolle der Trinkwasserqualität: Untersuchung auf  Legionellen
    Betroffen von dieser Pflicht sind Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen der Stelle, an der das Trinkwasser erwärmt wird, und der Entnahmestelle. Dieses betrifft in erster Linie alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in Mehrfamilienhäusern. Gleichzeitig ist damit die Anzeige des Bestandes einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung im öffentlichen und gewerblichen Bereich (z. B. auch im Wohnungsbau) an das jeweilige Gesundheitsamt verbunden.
  • Anzeigepflicht von Blei als Werkstoff in der Trinkwasserverteilung
    Die Verordnung verpflichtet Anlagenbetreiber die Verbraucher  über das Vorhandensein von Blei als Werkstoff in der Trinkwasserverteilung zu informieren. Darunter fallen Hausanschlussleitungen sowie Trinkwasser-Installationen innerhalb des Gebäudes. Gerade in Altbauten sind nach wie vor noch Trinkwasserleitungen aus Blei zu finden.  
  • Verschärfung der Mindeststandards bei Trinkwasserinstallationen
    Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasseranlagen sind als Mindeststandard bereits in der TrinkwV 2001 gefordert. Neu ist, dass geeignete Probenahmestellen zur Entnahme von Wasserproben über entsprechende Ventile eingerichtet werden müssen. Auch verlangen die neuen Vorschriften für die Trinkwasser-Installationen ausdrücklich den Einsatz von geeigneten Sicherungssystemen beim Anschluss von Apparaten, z. B. im Lebensmittel- oder Zahnarztbereich, oder im Falle einer Verbindung von Trinkwasser- und Heizungsanlagen. 

Empfehlungen für Installationsbetriebe

Durch die TrinkwV 2011 steigen auch die Anforderungen und die Verantwortung an ausführende Unternehmen, im speziellen im Sanitär Heizung Klima Handwerk. Neben Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik empfiehlt es sich bei Arbeiten an Trinkwasserleitungssystemen bzw. bei Neu-Installationen ein Protokoll zu führen. Dieses Protokoll dient der rechtlichen Absicherung und sollte detailliert Auskunft geben über z. B. Überprüfung der Dichtigkeit, Druckbelastungstest, Spülung, Inbetriebnahme und Vorgehensweise (wann wurde was geprüft bzw. umgesetzt und in welcher Reihenfolge). Auch Unterlagen, wie z. B. Herstellerbroschüren zu Armaturen und technischen Anlagen sowie Bestandspläne der kompletten Anlage, die dem Kunden ausgehändigt werden, sollten gelistet werden. Hier bietet sich ein Übergabeprotokoll mit vorgefertigter Checkliste und Hinweisen zum bestimmungsgemäßen Betrieb und zu Wartungsarbeiten an. Dieses Protokoll sollte der Kunde gegenzeichnen. Damit überträgt der Installateur nachweisbar die Verantwortung auf den Anlagenbetreiber.

Bei umfassenden Sanierungsarbeiten und Neubauvorhaben trägt der ausführende Betrieb auch die Verantwortung der Planung mit. Daher ist eine umfassende Überprüfung der Planervorgaben unumgänglich. Bedenken gegenüber den im Plan vorgesehenen Maßnahmen sollten generell schriftlich geäußert werden. So sind Anlagenbauer bei Haftungsfragen und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen besser in der Lage zu bestehen.

Um den strengen Anforderungen der TrinkwV 2011 als Installationsbetrieb Genüge zu tragen, sind entsprechende eigene Weiterbildungen und die der Mitarbeiter zum Erwerb von Zertifikaten anzuraten. Anbieter von Hygieneschulungen zu VDI 6023 sind u. v. a. der Verein Deutscher Ingenieure (VDI), die Bau-Akademie und verschiedene Hersteller von Produkten aus dem Sanitär Heizung Klima Bereich.

Handwerksunternehmen als Probenehmer 

Durch die jährlich anfallende Untersuchungspflicht auf Legionellen bietet sich für das Handwerk eine neue Dienstleistung. Dazu muss aber eine entsprechende Qualifizierung zum zertifizierten Probenehmer gemäß VDI 6023 vorliegen. Die meisten Analyselabore bieten adäquate Schulungen an. Dabei ist darauf zu achten, dass die Labore selbst zertifiziert und Partner des Deutschen Vereins des  Gas- und Wasserfaches (DVGW) sind. Eine Liste zertifizierter Trinkwasseruntersuchungsstellen gemäß §15.4 der TrinkwV  ist auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unter 

http://www.lanuv.nrw.de/analytik/trinkw_rv/pdf/laborliste_nrw_gesamt.pdf zu finden.

Weiterführende Informationen zur TrinkwV 2011 können beim Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW, beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches und den entsprechenden Anbietern von Hygieneschulungen angefordert werden. Ein kurzgefasstes und informatives  Video für Immobilieneigentümer und -verwalter bietet der Verband Haus & Grund.

Bei Fragen und bei Beratungsbedarf können sich betroffene Betriebe an die
Beraterin für Innenraumhygiene,
Frau Dr. Evelin Denkhaus, unter 0208 8205560 oder
e.denkhaus@uzh.hwk-duesseldorf.de wenden.  

Weiterführende Themen

online seit 02. Nov 2011, aktualisiert am 26. Mrz 2012

Ansprechpartner

Dr. Evelin Denkhaus
Betriebsberaterin

Tel. 0208 82055-60
Fax 0208 82055-77
e.denkhaus@uzh.hwk-duesseldorf.deE-Mail
e.denkhaus@uzh.hwk-duesseldorf.de

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