aktion 5
Arbeitsmarktprogramm der Integrationsämter NRW zur Förderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen
Betriebe, die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen schaffen, können vom LVR-Integrationsamt eine Einstellungs- bzw. Ausbildungsprämie erhalten. Beim Wechsel aus einer Werkstatt für behinderte Menschen in den 1. Arbeitsmarkt können für die Dauer von bis zu fünf Jahren pauschaliert Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 510 Euro monatlich gezahlt werden.
Im Januar 2008 startete das regionale Arbeitsmarktprogramm "aktion5". Hierfür stellen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe je 15 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe über eine Laufzeit von fünf Jahren zur Verfügung.
Mit der "aktion5" können Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Das Programm zielt mit Anreizsystemen zur Einstellung, aber auch mit individuellen Fördermöglichkeiten auf die Schaffung und Stabilisierung sozialversicherungspflichtiger Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen im 1. Arbeitsmarkt ab.
Weitere Informationen:
www.aktion5.de
online seit 17. Jun 2011, aktualisiert am 17. Jun 2011
Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Volker Boeckenbrink
Fachberater für Integration
Tel. 0211 8795-356
Fax 0211 8795-363
boeckenbrink@hwk-duesseldorf.deE-Mail
boeckenbrink@hwk-duesseldorf.de
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