Carnet ATA
Zollpassierschein für Werkzeug und Ausstellungsgut
Ein Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren in Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Maschinen und Werkzeuge, aber auch Messegut und Warenmuster, können mit einem Carnet vorübergehend zollfrei ins Ausland (z. B. die Schweiz) verbracht werden. Die Werkzeuge müssen anschließend wieder mit zurückgebracht werden. Innerhalb der Europäischen Union ist kein Carnet erforderlich. Ausstellungsberechtigt sind die Industrie- und Handelskammern. Ein Carnet gilt für 12 Monate.
Für von Hand tragbare Werkzeuge in der Schweiz gibt es eine Alternative zum Carnet: Hier genügt eine formlose Auflistung der (gebrauchten) Gerätschaften, die beim Grenzübertritt sowohl von deutscher wie von schweizerischer Seite abzustempeln ist. Der Nachteil dieser Vorgehensweise ist, dass man am selben Grenzübergang ein- und ausreisen muss und an die Öffnungszeiten der dortigen Zollämter gebunden ist. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab mit den ausgewählten Grenzkontrollstellen zu klären, ob dieses Verfahren angewendet werden kann.
Hinweis: Wer beispielsweise von Deutschland aus über die Schweiz nach Italien reisen will, weil er dort einen Auftrag ausführen möchte, muss für die Schweiz unter Umständen Zollformalitäten wie die Carnetpflicht beachten. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Außenwirtschaftsberater Ihrer Handwerkskammer Düsseldorf.
Informationen zum Carnet auch beim Zoll
online seit 11. Sep 2011, aktualisiert am 09. Nov 2011
Ansprechpartner
Marie-Theres Lütje
Außenwirtschaftsberaterin
Tel. 0208 82055-58
luetje@hwk-duesseldorf.deE-Mail
luetje@hwk-duesseldorf.de
Dr. Oliver Berck
Außenwirtschaftberater
Tel. 0208 82055-32
berck@hwk-duesseldorf.deE-Mail
berck@hwk-duesseldorf.de
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