Voraussetzung und Anerkennen von Studienleistungen
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist grundsätzlich die Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife.
Zugelassen sind ausdrücklich auch Meister/innen, Techniker/innen und Fachkaufleute (§ 49 Hochschulgesetz in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Forschungsminsters NRW über den Zugang zu einem Fachhochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte vom 13. Januar 2003).
Mit Fragen zur Studienberechtigung wenden Sie sich an die Handwerkskammer Düsseldorf oder die Westfälische Hochschule in Gelsenkirchen. Wir empfehlen, sich vor allem wegen des Faches Mathematik eingehend beraten zu lassen und entsprechende vorbereitende Kurse zu nutzen.
Anerkennen von Studienleistungen
Wer bereits die Prüfung zum Betriebswirt/HWK erfolgreich abgelegt hat, kann in einer Einzelfallprüfung die Anerkennung einzelner Module überprüfen lassen. Im Idealfall kann ein Großteil der Module des 1. und 2. Semesters anerkannt werden.
Der Stoff im Modul Mathematik/Wirtschaftsmathematik der ersten beiden Semester muss in der Regel aber neu erarbeitet werden. Dafür werden Seminare in Kleingruppen und mit einer auf die Voraussetzungen der Studierenden, die sich über die praktische Berufsbildung qualifiziert haben, angepassten Didaktik angeboten.
online seit 10. Jun 2011, aktualisiert am 05. Mrz 2012
Ansprechpartner
Tel. 0211 8795-429
klepsch@hwk-duesseldorf.deE-Mail
klepsch@hwk-duesseldorf.de

Ulrich Brand
Akademieleiter
Tel. 0211 8795-430
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