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Einstieg in ein Berufsleben mit ZukunftVor der Ausbildung

Duale Ausbildung - So geht's!

Die Berufsausbildung wird als dual bezeichnet, weil sie an zwei Lernorten - im Betrieb und in der Berufsschule - stattfindet. Im Betrieb überwiegen die praktischen, in der Berufsschule die theoretischen Inhalte.

Ausbildung im Betrieb

  • Richtet sich nach der Ausbildungsordnung (Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte, Ausbildungsrahmenpläne und Prüfungsanforderungen für die jeweiligen Berufe)
  • Ergänzung durch Kurse in überbetrieblichen Ausbildungsstätten. Dort werden aktuelle Techniken und Technologien vermittelt, die zu den praktischen Aufgaben ihrer Berufsausbildung gehören.

Ausbildung an der Berufsschule

  • Landeseinheitliche Lehrpläne, die vom Schulministerium erlassen werden
  • Berufsbezogene Fächern sowie Fächer wie Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde oder Sport
  • Unterricht wöchentlich an ein oder zwei 8-stündigen Unterrichtstagen oder wochenweise im Block
  • Unterrichtsstunden werden auf die Arbeitszeit angerechnet.

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Berufsschulabschluss

Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom beruflichen Abschluss (Gesellen-/ Abschlussprüfung) zuerkannt.
Gleichwertig mit dem Abschluss der Hauptschule nach der Klasse Typ A. Wer die Berufsschule mit der Gesamtnote 3,0 oder besser abschließt, seine Gesellen- bzw. Abschlussprüfung besteht und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen kann, erhält den Abschluss Fachoberschulreife.
Auch der Abschluss Fachhochschulreife kann in der Berufsschule erreicht werden, wenn die Voraussetzungen zur Erreichung der Fachoberschulreife erfüllt und zusätzlich Fächer besucht werden, die für den Erwerb der Fachhochschulreife erforderlich sind.

Ausbildungdauer

Sie beträgt - je nach Beruf - zwischen 2 und 3½ Jahren. Eine Verkürzung oder Verlängerung bzw. eine Teilzeitberufsausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ausbildung im Ausland

Bis zu einem Viertel der Ausbildungszeit kann - in Absprache mit dem ausbildenden Betrieb - im Ausland absolviert werden. 
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Karriere 

Zusatzqualifikationen, Duale und Triale Studiengänge, attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten und vieles mehr hat das Handwerk zu bieten. 
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Praktikum: Erst ausprobieren - dann einsteigen

Für den ersten Kontakt mit dem späteren Beruf ist ein Praktikum ein guter Weg. Jugendliche erhalten Einblick in das Berufsleben, können Kontakte knüpfen und Erfahrung gewinnen. Praktika machen sich gut in künftigen Bewerbungen und können entscheidend für die Einstellung sein. Und Betriebe haben den Vorteil, dass sie die möglichen Auszubildenden frühzeitig kennenlernen und an das Unternehmen binden können.

Welche Praktikumsarten gibt es?

  • Berufsfelderkundung: Als einer der ersten Schritte in der Berufsorientierung absolvieren Schülerinnen und Schüler der 8. Klassen 3 eintägige Schnupperpraktika. Unternehmen können ihre freien Stellen auf Online-Plattformen der Kommunalen Koordinierungen melden.  Weitere Informationen & Links zu den Online-Plattformen
  • Schulpraktikum: Schulpraktika sind an allgemeinbildenden Schulen (in der Regel Klasse 9, 10 oder 11) und Berufsschulen verpflichtend. Die Praktika dauern in der Regel zwischen 2 und 3 Wochen und der Zeitraum wird von der Schule vorgeschrieben. Langzeitpraktika über das ganze Schuljahr hinweg (in der Regel 1 Tag pro Woche) gewinnen zunehmend an Beliebtheit, da sie die Bindung zwischen Unternehmen und Schülerin oder Schüler langfristig aufbauen und somit die Chance auf ein anschließendes Ausbildungsverhältnis erhöhen. 
  • Ferienpraktikum: Schülerinnen und Schüler haben zusätzlich die Möglichkeit während der Schulferien Praktika in Handwerksunternehmen zu machen. Diese sind freiwillig und im Gegensatz zu einem Ferienjob steht die Berufsorientierung im Vordergrund. Mehr als 4 Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr sind für vollzeitschulische Jugendliche nicht erlaubt.
  • Pflichtpraktikum vor oder während des Studiums: Verpflichtende Praktika vor oder während der Aufnahme eines Studiums sind hochschulrechtlich verankert. Dauer und Umfang des Praktikums sind von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich.

Was gilt es rechtlich zu beachten?

  • Praktikumsvertrag: Auch wenn das Abschließen einen Praktikumsvertrags nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich einen solchen aufzusetzen. Neben der Praktikumsdauer und wöchentlichen Arbeitszeit, können hier auch je nach Praktikum Vergütung und Urlaubsanspruch festgehalten werden. Ergänzend können Hinweise zum Verhalten im Krankheitsfall oder eine Verschwiegenheitsklausel sinnvoll sein.
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Bei minderjährigen Praktikantinnen und Praktikanten gilt das  Jugendarbeitsschutzgesetz. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
  • Mindestlohn: Praktika, die außschließlich dem Zweck der Berufsorientierung dienen (verpflichtend oder freiwillig) und nicht länger als 3 Monate dauern, unterliegen in der Regel nicht dem Mindestlohn. Auskunft über die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erhalten Sie im  Klickpfad "Mindestlohn und Praktikum" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
  • Sozialversicherung: Die Sozialversicherungspflicht während eines Praktikums hängt davon ab, ob das Praktikum vergütet wird.
  • Unfallversicherung: Jugendliche, die ein verpflichtendes Schulpraktikum absolvieren, sind in der Regel über die Schule versichert. In anderen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet die Praktikantinnen und Praktikanten zu versichern. 

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Nicht immer klappt der Sprung von der Schule in den Beruf auf Anhieb. Wer kein Jahr verlieren möchte, für den ist eine Einstiegsqualifizierung (EQ) eine Alternative. Daran teilnehmen können Jugendliche, die bis zum 30. September eines jeden Jahres noch keinen Ausbildungsvertrag oder eingeschränkte Vermittlungschancen haben.

Ziel ist die Vermittlung von Grundkenntnissen und -fertigkeiten, um die Praktikaten auf eine anschließende Berufsausbildung vorzubereiten.

  • Vermittlung von Bewerberinnen und Bewerbern aus den Vorjahren ab 1. August möglich
  • Die Agentur für Arbeit erstattet auf Antrag des Betriebs monatlich nachträglich Teile der Vergütung (max. 262 Euro) und den pauschalisierten Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von 131 Euro.
  • Dauer: 6 bis 12 Monate
  • Vertragsbeginn: in der Regel zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar eines Jahres
  • Nach Ablauf erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Handwerkskammer und ein Zeugnis vom Betrieb. In Einzelfällen können die Zeiten der EQ auch auf die nachfolgende Ausbildung in demselben Beruf angerechnet werden.

Bewerbungstipps

Der erste Eindruck ist entscheidend! Egal ob im Bewerbungsgespräch oder bei der Kundschaft: Mache ich einen sympathischen Eindruck oder sammle ich – ohne es zu wissen – direkt Minuspunkte? Sind mein Aussehen, mein Verhalten und meine Sprache angemessen oder hat mein Auftreten eine eher negative Wirkung? Was ist bei einem Vorstellungsgespräch unbedingt zu vermeiden? Eine gute Hilfe ist unser Flyer "Bewerbungstipps".

Weitere Infos und praktische Tipps, wie man eine Bewerbung schreibt, sich auf das Bewerbungsgespräch vorbereitet und was man für eine erfolgreiche Bewerbung tun kann, finden Sie auch unter:

 handfest-online

Ausbildungsvermittlung

Eine gute Ausbildung ist der erste wichtige Schritt in eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Die Handwerkskammer Düsseldorf unterstützt Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Eltern bei Berufswahl, Bewerbung und Lehrstellensuche.

  • Welche Möglichkeiten bietet eine Ausbildung im Handwerk?
  • Wie kommt man an einen passenden Ausbildungsplatz?
  • Und was muss man bei der Bewerbung beachten?
     

Passgenaue Besetzung: Wir finden die richtige Lehrstelle

Wir informieren über die Ausbildungsberufe im Handwerk und überlegen gemeinsam mit Ihnen, welches Berufsbild am besten passt. Neben hilfreichen Bewerbungstipps suchen wir einen geeigneten Ausbildungsbetrieb und leiten die Bewerbung weiter. Unser Beratungsangebot führen wir im Rahmen des Projekts Passgenaue Besetzung durch und es ist für Sie natürlich kostenlos.

 Mehr zur Passgenauen Besetzung



Logo Passgenaue Besetzung

Förderlogo Passgenaue Besetzung Stand 12-2021

 



Speziell für Bauberufe:
 Passgenaue Besetzung der Bildungszentren des Baugewerbes e.V.

Thomas Pohl und Nadine Rosenau aus der Ausbildungsberatung sitzen zusammen auf einer Treppe.
HWK Düsseldorf

Kontakt

Thomas Pohl

Berater Passgenaue Besetzung

Tel. 0211 8795-603

Fax 0211 8795-95603

thomas.pohl--at--hwk-duesseldorf.de

Nadine Rosenau

Beraterin Passgenaue Besetzung

Tel. 0211 8795-607

Fax 0211 8795-95607

nadine.rosenau--at--hwk-duesseldorf.de

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Hilfe für Geflüchtete bei Integration und Ausbildung

Das Handwerk bietet gute Perspektiven für geflüchtete Menschen. Mit dem Projekt "Willkommenslotsen" stehen wir Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen bei der Integration und bei einer Ausbildung im Handwerk:

  • Beratung und Berufsorientierung für einen Einstieg in eine Ausbildung im Handwerk
  • Beratung rund um die Möglichkeiten einer Ausbildung im Handwerk
  • Fragen zu Förderungsmöglichkeiten, parallel zur Ausbildung
  • Suche nach einem Praktikumsplatz
  • Suche nach einem Ausbildungsplatz
     

Weitere Infos

 Ausbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen
 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse



Logo Willkomenslotsen

Logo BMWi ab 2021

 

Kontakt

Mähr Rex Michael HWK Düsseldorf

Rex Michael Mähr

Willkommenslotse

Tel. 0211 8795-604

Fax 0211 8795-95604

rex.maehr--at--hwk-duesseldorf.de

Termin vereinbaren



Für Schulen

Nächster Halt: Ausbildung - Das Handwerksmobil buchen

Das Handwerksmobil ist ab dem Schuljahr 2023/24 auch für Schulen buchbar.  Neben einem Beratungsangebot zu Berufswahl, Praktikums- und Ausbildungssuche bieten wir auch 5 Praxisstationen an. 

Lehr- und Lernportal "Handwerk macht Schule"

Schulbank trifft Werkbank: Ob Mathematik, Deutsch, Ethik, Geografie, Kunst, Physik oder Chemie: Ausgerichtet an den aktuellen Lehr- und Bildungsplänen, zeigt "Handwerk macht Schule" mit alltagsnahen und lebensweltorientierten Fragen die Themenvielfalt, die das Handwerk bietet.

Dabei geht es um mehr als um Mörtel, Mehl oder Maulschlüssel. Es geht um Zukunft, Innovationen und Nachhaltigkeit. Dafür stellt das Portal kostenfrei Lehr- und Lernmaterialien von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II bereit, die zu Unterrichtseinheiten gebündelt sind. Diese sind sowohl an den zentralen Inhalten der Lehr- und Bildungspläne als auch an den Themen des Handwerks ausgerichtet. Fachartikel, die ebenfalls auf dem Portal verfügbar sind, vervollständigen das Leistungsportfolio.

Für Eltern

Jugendlichen fällt es oft schwer, sich zu orientieren und den passenden Ausbildungsberuf zu finden. Nach dem Schulabschluss stellt sich die Frage, wie es weitergehen soll. Als Erziehungsberechtigte sind Sie hier die wichtigsten Ansprechpersonen.

 Zu den Tipps für Eltern

Ausbildung Mutter Tochter
Shironosov/iStock.com

Teilzeitausbildung

Während Teilzeit im Arbeitsleben selbstverständlich ist, geht man in der Ausbildung in der Regel immer noch von einer 40-Stunden-Woche aus. Doch mittlerweile kann auch die Berufsausbildung in Teilzeit durchgeführt werden. Hierzu ist im Berufsausbildungsvertrag die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren. Diese darf aber nicht mehr als 50 % betragen. Damit noch ausreichend Zeit für eine gründliche betriebliche Ausbildung verbleibt, empfehlen wir ein Minimum von 25 Wochenstunden.

Dauer

Die Teilzeitausbildung führt grundsätzlich zu einer Verlängerung der kalendarischen Gesamtausbildungsdauer, höchstens jedoch bis zum eineinhalbfachen der regulären Dauer. Sofern individuelle Verkürzungsgründe (z.B. durch Nachweis bestimmter Schulabschlüsse) vorliegen, kann die Teilzeitberufsausbildung aber auch mit einem Verkürzungsantrag verbunden werden.

Berufsschule / Überbetriebliche Unterweisungsmaßnahmen

Der Teilzeitauszubildende (m/w/d) muss sowohl den Berufsschulunterricht als auch die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen vollständig besuchen. Die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die wöchentliche Ausbildungszeit erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen.

Urlaub

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage. Die Dauer der täglichen Arbeitszeit ist hierfür irrelevant. Teilzeitauszubildende, die an genauso vielen Tagen wie Vollzeitauszubildende arbeiten, haben den gleichen Urlaubsanspruch. Arbeiten Teilzeitauszubildende an weniger Tagen in der Woche als Vollzeitauszubildende ist der Urlaub entsprechend zu kürzen.

Vergütung

Eine prozentuale Kürzung der Ausbildungsvergütung entsprechend der prozentualen Kürzung der Wochenarbeitszeit ist möglich.

 

 

Kontakt

Kuczawsky Anja HWK Düsseldorf

Anja Kuczawsky

Abteilungsleiterin

Tel. 0211 8795-620

Fax 0211 8795-95620

anja.kuczawsky--at--hwk-duesseldorf.de

Fachpraktiker-Ausbildung für Menschen mit Behinderung

Nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes und §42r der Handwerksordnung gibt es für Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, besondere Ausbildungsregelungen. Im Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf sind bisher folgende Ausbildungsregelungen nach §66 BBiG / §42r HwO beschlossen worden:

Häufig werden diese Ausbildungen außerbetrieblich, z. B. in Berufsbildungswerken, angeboten. Eine betriebliche Ausbildung ist ebenfalls möglich und kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gefördert werden. Förderleistungen und technische Arbeitshilfen helfen entscheidend dabei, die Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung in die richtigen Bahnen zu leiten. Viele Fördermöglichkeiten müssen jedoch vor Vertragsunterzeichnung beantragt werden.

Die Fachberaterin für Inklusion der Handwerkskammer Düsseldorf berät interessierte Unternehmen, Auszubildende und Ausbildungsplatzsuchende zu diesem Thema.
  Inklusionsberatung – Menschen mit Behinderungen im Handwerk

Wir helfen gerne weiter

Bei allen Fragen stehen unsere  Ausbildungsberaterinnen und -berater gerne zur Verfügung.