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Tipps für Verbraucher

So kann man Streit vermeiden

SchlichtungsstelleStreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Handwerksbetrieben könnten leicht vermieden werden, wenn sich die Auftraggeber an einige Grundregeln hielten. Hier sind 10 Tipps, die Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Handwerkern vermeiden helfen.
Tipp 1:
Wenden Sie sich immer an einen Meisterbetrieb.
Im Zweifelsfalle sollten Sie lieber bei der Handwerkskammer nachfragen (auch telefonisch unter 0211 8795-521), ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt.

Tipp 2:
Wollen Sie einen größeren Auftrag vergeben, empfiehlt es sich, einen oder mehrere (schriftliche) Kostenvoranschläge einzuholen. Das sind unverbindliche fachmännische Berechnungen der voraussichtlichen Kosten.

Tipp 3:
Wenn es nach Art und Durchführung des zu vergebenden Auftrages möglich ist, sollten Sie vereinbaren, dass der Kostenvoranschlag verbindlich sein soll. Ein solcher Festpreis kann nicht überschritten werden.

Tipp 4:
Wenn Sie einen größeren Auftrag zu vergeben haben, können Sie auch sofort mehrere (schriftliche) Angebote einholen. Der Betrieb, dessen Angebot Sie annehmen, ist dann an dieses gebunden.

Tipp 5:
Bei der Vergabe insbesondere von Reparaturaufträgen beachten Sie bitte, dass auch die An- und Abfahrtzeiten berechnet werden. Suchen Sie sich deshalb einen Betrieb in Ihrer Nähe. Fragen Sie nach, in welcher Höhe Kosten für An- und Abfahrt entstehen.

Tipp 6:
Bezeichnen Sie bei Reparaturen möglichst genau den Fehler bzw. Schaden der behoben werden soll. Soweit es möglich ist, sollten Sie einen klaren, schriftlichen Auftrag erteilen.

Tipp 7:
Vereinbaren Sie bei Reparaturaufträgen auf dem Auftragsformular eine finanzielle Höchstgrenze und einen vertretbaren Fertigstellungstermin.

Tipp 8:
Geben Sie dem Handwerksbetrieb Ihre Telefonnummer und Adresse an.
Verlangen Sie, dass man Sie bei Verzögerungen, Entdecken zusätzlicher Mängel sowie bei Überschreitungen der gesetzten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt.

Tipp 9:
Nach ordnungsgemäßer Durchführung des Auftrages müssen Sie die Rechnung prompt bezahlen. Ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Handwerker dürfen von dem Rechnungsbetrag keine Skontoabzüge vorgenommen werden.

Tipp 10:
Wenn Reklamationen auftreten, sollten Sie zuerst mit Ihrem Handwerksbetrieb sprechen. Können Sie auf diesem Wege Unstimmigkeiten nicht bereinigen, rufen Sie vor Einschaltung des Gerichts eine Schieds- oder Schlichtungsstelle an oder bitten Sie die Handwerkskammer um Vermittlung; unabhängige Sachverständige können ebenfalls helfen.

Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Ass. Michael Bier, LL.M.
Abteilungsleiter

Tel. 0211 8795-520
michael.bier@hwk-duesseldorf.deE-Mail
michael.bier@hwk-duesseldorf.de

Seite aktualisiert am 24. November 2011online seit 22. Juni 2011

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