Handwerker und Kunde
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Wenn der Handwerker oder die Handwerkerin kommt

Täglich erledigen Tausende von Handwerksbetrieben ihre Aufträge zur vollsten Zufriedenheit ihrer Kundschaft. Hier fassen wir zusammen, worauf es vor, während und nach dem Auftrag ankommt.



Tipps für eine gute Zusammenarbeit

  • Wenden Sie sich immer an einen Meisterbetrieb. Im Zweifelsfall fragen Sie bei der Handwerkskammer nach (Tel.: 0211 8795-550), ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt.
  • Bei größeren Aufträgen: Holen Sie einen oder mehrere (schriftliche) Kostenvoranschläge ein. Das sind unverbindliche fachmännische Berechnungen der voraussichtlichen Kosten.
  • Wenn es nach Art und Durchführung des zu vergebenden Auftrages möglich ist, vereinbaren Sie, dass der Kostenvoranschlag verbindlich sein soll. Ein solcher Festpreis kann nicht überschritten werden.
  • Bei der Vergabe, insbesondere von Reparaturaufträgen, beachten Sie bitte, dass auch die An- und Abfahrtzeiten berechnet werden. Suchen Sie sich deshalb einen Betrieb in Ihrer Nähe. Fragen Sie nach, in welcher Höhe Kosten für An- und Abfahrt entstehen.
  • Bezeichnen Sie bei Reparaturen möglichst genau den Fehler/Schaden, der behoben werden soll. Erteilen Sie einen klaren, schriftlichen Auftrag erteilen.
    Vereinbaren Sie bei Reparaturaufträgen auf dem Auftragsformular eine finanzielle Höchstgrenze und einen vertretbaren Fertigstellungstermin.
  • Geben Sie dem Handwerksbetrieb Ihre Telefonnummer und Adresse an. Verlangen Sie, dass man Sie bei Verzögerungen, Entdecken zusätzlicher Mängel und bei Überschreitungen der gesetzten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt.
  • Nach ordnungsgemäßer Durchführung des Auftrages müssen Sie die Rechnung prompt bezahlen. Ohne vertragliche Vereinbarung mit dem Handwerker dürfen von dem Rechnungsbetrag keine Skontoabzüge vorgenommen werden.
  • Wenn Reklamationen auftreten, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Handwerksbetrieb. Können Sie auf diesem Wege Unstimmigkeiten nicht bereinigen, rufen Sie vor Einschaltung des Gerichts eine Schieds- oder Schlichtungsstelle an oder bitten Sie die Handwerkskammer um Vermittlung; unabhängige Sachverständige können ebenfalls helfen.

Steuerbonus auf Handwerkerleistungen

Privatkunden können Handwerkerleistungen für fast alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten an Haus und im Haushalt von der Steuer absetzen. Wichtig: Neben den Arbeitskosten werden auch in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten berücksichtigt - nicht aber Materialkosten.

Wie hoch ist der Bonus?

20 % der vom Handwerker bzw. Handwerkerin ausgewiesenen Arbeitskosten inkl. Mehrwertsteuer, höchstens 1.200 Euro, d.h. 20 % von max. 6.000 Euro Arbeitskosten pro Jahr. Für Handwerksleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenen Haushalt erbracht werden (z. B. Gebäudereinigung, Gartenpflege, aber auch Betreuungs- und Pflegeleistungen) gibt es eine zusätzliche Steueranrechnung von 20 % der Arbeitsleistung, höchstens 4.000 Euro pro Jahr.

Für welche Arbeiten gibt es den Bonus?

Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, z. B.

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen u.ä.
  • Reparatur oder Austausch  von Fenstern und Türen; Streichen, Lackieren von Fenstern und Türen
  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen wie Teppich, Parkett oder Fliesen
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation
  • Modernisierung und Austausch einer Einbauküche
  • Modernisung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt, z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC
  • Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage im Haushalt
  • Gartengestaltung
  • Reinigen der Wohnung durch Fensterputzer
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Leistungen für Hausanschlüsse, z.B. Kabel für Strom oder Fernsehen
  • Aufwendungen für Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung
  • Schornsteinfegerleistungen

Wer erhält den Bonus und wie bekommt man ihn?

  • Eigentümer für Arbeiten im selbstgenutzten Eigenheim/Eigentumswohnung
  • Mieter für Arbeiten im privaten Haus/privaten Wohnung

Die Handwerkerrechnungen sind mit der jährlichen Einkommensteuererklärung bzw. mit dem Lohnsteuerjahresausgleich einzureichen.

Voraussetzungen

  • Nur Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer werden anerkannt
  • Die Rechnung muss die anteiligen Arbeitskosten gesondert von den Materialkosen jeweils mit der Mehrwertsteuer ausweisen
  • Die Rechnung darf nicht bar bezahlt werden, sondern per Überweisung. Damit die Finanzämter Handwerkerrechnungen anerkennen, muss der Überweisungsbeleg beigefügt werden.
  • Die Leistung muss "im Haushalt" stattfinden.

Keinen Bonus gibt es, wenn die Kosten als Betriebsausgaben, Werbungskosen, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Mehr Infos

 Handwerkerleistungen: Kunden können aufgeschlüsselte Rechnung verlangen



Vermittlungsstelle der Handwerkskammer

Bei Problemen zwischen Kunde und Handwerksbetrieb kann - sofern beide Seiten dazu bereit sind - unser Vermittlungsverfahren weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass wir kein Schieds-, Mediations- oder Schlichtungsverfahren anbieten.

Zur Durchführung benötigen wir von Ihnen ein Schreiben, in dem Sie uns den Sachverhalt schildern und einen konstruktiven Vorschlag zur Lösung des Problems machen. Eine Kopie dieses Schreibens wird von uns mit der Bitte um Stellungnahme an den Handwerksbetrieb weitergeleitet. Uns ist es jedoch nicht möglich, Druck auf den jeweiligen Handwerksbetrieb auszuüben, sollte dieser eine Vermittlung ablehnen.

Rechtsauskünfte für Kunden und Verbraucherinnen bzw. Verbraucher

Dies ist Aufgabe der Verbraucherschutzverbände und Rechtsanwälte. Sie können sich beispielsweise an die jeweilige Verbraucherberatungsstelle in Ihrer Region wenden.

 www.verbraucherzentrale.nrw



Sie haben Fragen? Rufen Sie gerne an!

Michael Bier HWK Düsseldorf

Michael Bier

Abteilungsleiter

Tel. 0211 8795-514

Fax 0211 8795-95514

michael.bier--at--hwk-duesseldorf.de