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Standortberatung

Änderungen im Planungsrecht verfolgen

Jeder Betriebsstandort unterliegt planungsrechtlichen Vorgaben. Diese können die Nutzung des Standortes beschränken. Entsprechend sind Bauordnungs- und / oder Immissionsrecht zu beachten. Änderungen im Planungsrecht können für Handwerksbetriebe besonders dann zu schwerwiegenden Problemen führen, wenn die eigenen Interessen nicht vertreten werden.

Der Berater für Standortfragen hilft und berät bei

  • der Standortsuche und Standortsicherung vor allem unter baurechtlichen Aspekten (Städtebau- und Bauordnungsrecht)
  • Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren der Städte und Gemeinden
  • Verfahren zur Nutzungsänderung von Gebäuden und Flächen
  • Immissionsschutzfragen
  • Standortproblemen im Zusammenhang mit dem ruhenden und fließenden Verkehr

Er unterstützt und vermittelt bei Behördenkontakten mit

  • Planungsämtern der Städte und Gemeinden
  • Baugenehmigungsämtern der Städte, Kreise und des Regierungspräsidiums
  • weiteren Fachämtern der Kommunen und Kreise (z.B. Ordnungs-, Verkehrsplanungs- und Straßenverkehrsämtern)
  • Ämtern für Immissionsschutz bei Kreisen und kreisfreien Städten
  • Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz
  • Fachplanungsbehörden (z.B. Straßenbauämtern, Landschaftsbehörden)

Der Standort wie der Aktionsradius wird durch
Umweltzonen besonders tangiert. Wir informieren aktuell über Einfahrtvrbote, Umweltplaketten etc.

online seit 18. Jul 2011, aktualisiert am 27. Okt 2011

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Hugo Hermann
Standortberater

Tel. 0211 8795-322
hermann@hwk-duesseldorf.deE-Mail
hermann@hwk-duesseldorf.de

Andrea Raddatz
Abteilungsleiter/in

Tel. 0211 8795-340
raddatz@hwk-duesseldorf.deE-Mail
raddatz@hwk-duesseldorf.de

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