Bauschlichtungsstelle
Schlichtung zwischen Bauherren, Architekten und Handwerkern
Die Bauschlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Düsseldorf vermittelt zwischen Architekten, Bauherren und Handwerkern und hilft langwierige und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Was Sie über die Düsseldorfer Bau-Schlichtungsstelle wissen sollten
Haben Sie Ärger...
- als Bauherr
mit Ihren Handwerkern oder den Architekten
- als Handwerker oder Architekt
mit Ihrem Auftraggeber?
Dann sollten Sie nicht gleich vor Gericht gehen. Bauprozesse sind in besonderem Maß für die streitenden Parteien unerfreulich, weil sie wegen der in der Regel notwendigen tatsächlichen Feststellungen länger dauern und teurer sind als sonstige Zivilverfahren. Das Gericht kommt meistens auch ohne das Gutachten eines Bausachverständigen nicht aus.
Schonen Sie Geld, Zeit und Nerven. Versuchen Sie, sich mit Ihrem Vertragspartner außergerichtlich vor der Bau-Schlichtungsstelle zu einigen. Das ist einfacher, schneller und häufig billiger.
Ärger am Bau ...
Schonen Sie Geld, Zeit und Nerven
Die Bau-Schlichtungsstelle ist eine freiwillige Einrichtung der Handwerkskammer Düsseldorf. Sie schlichtet Streitfälle zwischen Bauherren, Bauausführenden, Architekten, Bauingenieuren und Sonderfachleuten.
Zur Anrufung der Bau-Schlichtungsstelle sind natürliche und juristische Personen sowie Personenmehrheiten berechtigt.
Was muss man tun?
Bei der Bau-Schlichtungsstelle ist ein schriftlicher Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens einzureichen. Darin ist der zugrundliegende Sachverhalt zu beschreiben und anzugeben, welcher Anspruch geltend gemacht wird.
Vergessen Sie nicht, gleich eine Abschrift des Antrags für die Gegenpartei beizufügen. Dann geht es noch schneller!
Aber bedenken Sie:
Weil die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle freiwillig ist, kann ein Schlichtungsverfahren auch nur durchgeführt werden, wenn der Antragsgegner einverstanden ist. Wenn Sie sich nicht schon selbst mit ihm geeinigt haben, leitet die Bau-Schlichtungsstelle Ihren Antrag der Gegenpartei zu und fordert sie auf, ihr Einverständnis mit dem Schlichtungsverfahren zu erklären.
Nicht möglich...
Ist die Anrufung der Schlichtungsstelle, wenn wegen derselben Sache bereits eine Klage vor Gericht oder ein Beweissicherungsverfahren anhängig ist.
Was kostet das?
Für die Tätigkeit der Schlichtungsstelle werden Pauschalgebühren erhoben. Die Höhe der aktuellen Gebühren erfragen Sie bei Angelika Caspers-Sabel, Telefon 0211 8795-511 oder Sie sehen in der aktuellen Gebührenordnung nach.
Wer muss das bezahlen?
Die Kosten tragen die Parteien des Verfahrens je zur Hälfte, wenn nicht im Vergleich ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
Und noch eins...
Die Bau-Schlichtungsstelle ist vom Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen als Gütestelle im Sinne des § 794 ZPO anerkannt; das heißt, aus einem abgeschlossen Vergleich kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wie aus einem vor Gericht geschlossen Vergleich.
Schon die Geltendmachung des Anspruchs vor der Schlichtungsstelle führt nach § 209 Abs. 2 Ziff. 1 a BGB zu einer Unterbrechung der Verjährung und steht damit der Erhebung einer Klage gleich.
Geschäftsordnung
Hier können Sie sich über die Geschäftsordnung der Bau-Schlichtungsstelle bei der Handwerkskammer Düsseldorf informieren.
Allerdings:
Rechtsfragen in einer bestimmten Streitsache kann Ihnen die Geschäftsstelle leider nicht beantworten. Derartige Fragen können nur im Bau-Schlichtungsverfahren geklärt werden.
llustrationen: S. Müller-Kerm
Weiterführende Themen
Ansprechpartner

Ass. Michael Bier, LL.M.
Abteilungsleiter
Tel. 0211 8795-520
michael.bier@hwk-duesseldorf.deE-Mail
michael.bier@hwk-duesseldorf.de
Seite aktualisiert am 06. November 2011, online seit 22. Juni 2011
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