Selbstständig in einem zulassungspflichtigen Beruf
Anlage A der Handwerksordnung
Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) selbstständig machen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen wird.
Die Regel bleibt der Meisterbrief.
Mit dem Meisterbrief in der Tasche sind Sie, was die Eintragung in die Handwerksrolle angeht, auf der sicheren Seite. In den 41 zulassungspflichtigen Handwerksberufen der Anlage A ist der Meisterbrief grundsätzlich Voraussetzung für die Selbstständigkeit.
Tipp:
Denken Sie daran, dass Sie die Meistergründungsprämie vor dem Eintrag in die Handwerksrolle beantragen müssen.
Vergleichbare Qualifikationen
Auch Angehörige anderer Berufsgruppen, wie z. B. Techniker, Ingenieure, aber auch Personen, die entsprechende Qualifikationen im Ausland erworben haben, können sich in einem Handwerk der Anlage A selbstständig machen, wenn ihr Studien- oder Schulschwerpunkt dem auszuübenden Handwerk entspricht. Einzelheiten erfahren Sie von den Mitarbeitern in der Handwerksrolle
Selbstständig mit angestelltem Meister
Ein Handwerksbetrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk nach Anlage A kann auch dann gegründet oder übernommen werden, wenn die Inhaber des Betriebes selbst zwar keine Meisterprüfung abgelegt, aber einen Betriebsleiter mit Meisterbrief oder einer Ausnahmebewilligung eingestellt haben.
Darüber hinaus sieht die Handwerksordnung Ausnahmeregelungen vor;
siehe Einzelheiten
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Ansprechpartner
Susanne Strauss
Sachbearbeiterin
Tel. 0211 8795-550
Fax 0211 8795-553
servicecenter@hwk-duesseldorf.deE-Mail
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Petra Borkowski
Sachbearbeiterin
Tel. 0211 8795-550
Fax 0211 8795-553
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Bernd Rosemann
Leiter der Handwerksrolle
Tel. 0211 8795-530
Fax 0211 8795-515
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Seite aktualisiert am 31. Januar 2012, online seit 26. Juni 2011
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