Sprache: de | en | fr | nl | Anfahrt | Kontakt | Newsletter
MINTLogo Kopie
Lehrjahre

Betriebsassistent

Fortbildungsprüfung "Fachkauffrau/Fachkaufmann (HWK)"

Der Ausbildungsgang "Betriebsassistent/in im Handwerk" bietet Fachabiturienten und Abiturienten die Möglichkeit, in drei Jahren zwei qualifizierte Abschlüsse zu erwerben: Zum einen den Gesellenbrief im jeweiligen Ausbildungsberuf und zusätzlich das Zeugnis der staatlich anerkannten Fortbildungsprüfung "Fachkauffrau/Fachkaufmann (HWK)"! Der Gesellenbrief, die erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung sowie die Bescheinigung der Berufsschule über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts berechtigen schließlich zum Führen des Titels "Betriebsassistent/in im Handwerk".

Was gibt es dabei zu beachten?

Der Ausbildungsgang "Betriebsassistent/in im Handwerk" dauert drei Jahre und beinhaltet eine Lehre in einem Handwerksberuf sowie eine schulische Zusatzqualifizierung. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit oder eine vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung ist nicht zulässig. Darüber hinaus wird die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs benötigt. Dem Berufsausbildungsvertrag ist eine Zusatzvereinbarung für die Doppelqualifikation "Betriebsassistent/in im Handwerk" beizufügen. Entsprechende Formulare sind bei den Kreishandwerkerschaften/Innungen oder bei der Handwerkskammer Düsseldorf erhältlich.

Schließlich müssen am Ende der Lehrzeit der Handwerkskammer Düsseldorf folgende Nachweise vorliegen, damit das Zeugnis "Betriebsassistent/in im Handwerk" ausgestellt werden kann:

  • das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife
  • eine Bescheinigung des Berufskollegs über die erfolgreiche Teilnahme an einem wirtschaftsorientierten Fremdsprachenunterricht (zumeist Englisch)
  • das Abschlusszeugnis des Berufskollegs
  • das Zeugnis der Gesellenprüfung
  • das Zeugnis der Fortbildungsprüfung "Fachkauffrau/mann (HWK)"

Fortbildung "Fachkauffrau/mann (HWK)"?

Neben dem für alle Auszubildenden obligatorischen Berufsschulunterricht erhalten die "Betriebsassistenten" im Berufskolleg in Zusatzkursen umfangreiche Kenntnisse in Rechnungswesen, Wirtschaftslehre, Rechts- und Sozialwesen sowie kaufmännisches EDV-Wissen. Die erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung kann später als Teil III der Meisterprüfung angerechnet werden (gemäß § 46 Absatz 3 HwO).

Wann finden die Prüfungen statt?

Am Ende der dreijährigen Ausbildungszeit finden die Gesellenprüfung und die Fortbildungsprüfung "Fachkauffrau/mann (HWK)" statt. Die Fortbildungsprüfung wird vor einem Fortbildungsprüfungsausschuss der Handwerkskammer Düsseldorf abgelegt. Der Auszubildende wird hierzu von der Handwerkskammer Düsseldorf in terminlicher Abstimmung mit dem Berufskolleg eingeladen.

Und die Kosten?

Die Gebühr für die Zwischen- und Gesellenprüfung übernimmt der Ausbildungsbetrieb. Die Gebühr für die Fortbildungsprüfung "Fachkauffrau/mann (HWK)" trägt der Prüfling selbst. Sie beträgt zur Zeit 230 Euro.

Weiterführende Themen

Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Rebecca Hof
Projektreferentin

Tel. 0211 8795-608
Fax 0211 8795-602
rebecca.hof@hwk-duesseldorf.deE-Mail
rebecca.hof@hwk-duesseldorf.de

Seite aktualisiert am 25. Januar 2012online seit 23. Juli 2011

Seite empfehlen

Um diese Seite jemandem weiter zu empfehlen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:

 
 

* Pflichtfeld

Kundenlogin

Logo Simon

Lehrstellensuche



Logo Lehrstellenradar klein
Hilfe | Impressum | Datenschutz  | Haftungsausschluss | Kontakt | Anfahrt | Newsletter | © Handwerkskammer Düsseldorf 2011, 2012, 2013