Gut aufgestellt mit Haupt- und Ehrenamt Organe & Ehrenamt

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind der Handwerkskammer ihre inneren Strukturen vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Kammer erledigt Angelegenheiten des Handwerks in eigener Zuständigkeit. Das sichert Betriebsnähe, vermeidet Kosten und staatliche Eingriffe, insbesondere im Bereich des Ausbildungs- und Prüfungswesens und der Handwerksrolle.
 

Die Vollversammlung

  • Die ehrenamtlich tätige Vollversammlung ist das höchste beschlussfähige Organ der Handwerkskammer. Die Mitglieder werden in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl aus Vertretern des gesamten Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes für fünf Jahre gewählt.
  • Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten, des Vorstandes und der Geschäftsführer, die Festsetzung des Haushaltsplans, der Gebühren und Beiträge sowie der Vorschriften über die Berufsausbildung, Gesellen- und Meisterprüfungsordnungen. In der Regel tagt die Vollversammlung zwei Mal pro Jahr.
  • Die Vollversammlung besteht aus 90 Mitgliedern, davon 60 Vertretern der Arbeitgeber und 30 Vertretern der Arbeitnehmer im Handwerk.

Geschäftsführung

Dr. Axel Fuhrmann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf
HWK Düsseldorf

Dr. Axel Fuhrmann
Hauptgeschäftsführer
 Lebenslauf, Ehrenämter und Mandate



Claudia Schulte, HWK Düsseldorf
HWK Düsseldorf

Dipl.-Kauffrau Claudia Schulte
Geschäftsführerin
Finanzen, Innere Verwaltung, Haushalt



Hennecke Hans Jörg
HWK Düsseldorf

Prof. Dr. Hans Jörg Hennecke
Geschäftsführer
Wirtschaftspolitik



Redder Bernd
HWK Düsseldorf

Betriebswirt (VWA) Bernd Redder
Geschäftsführer
Akademie

Steinritz Manfred
HWK Düsseldorf

Ass. Manfred Steinritz
Stv. Hauptgeschäftsführer
Recht und Handwerksorganisation

Christian Henke
HWK Düsseldorf

Dr. Christian Henke
Geschäftsführer
Bildungsrecht und Bildungspolitik

So sind die Geschäftsbereiche verteilt



Ständige Ausschüsse

Die Kammer erledigt Angelegenheiten des Handwerks in eigener Zuständigkeit. Das sichert Betriebsnähe, vermeidet Kosten und unnötige staatliche Eingriffe insbesondere im Bereich des Ausbildungs- und Prüfungswesens und der Handwerksrolle .

 Berufsbildungsausschuss

 Ausschuss für Gewerbeförderung und Innovation

 Rechnungsprüfungsausschuss

Engagement für das Handwerk: Das Ehrenamt

Sie sitzen in Prüfungsausschüssen, sind Mitglied der Vollversammlung jeder Kammer, im Vorstand einer Innung oder bringen sich in die Arbeit ihrer Kreishandwerkerschaft ein - Tausende von ehrenamtlichen Meistern und Gesellen gestalten mit ihrem fachlichen Wissen die Zukunft ihrer Berufe und Branchen. Gerade im Handwerk spielt das Ehrenamt eine besondere Rolle.

Die Selbstverwaltung steht und fällt mit einem klaren Bekenntnis und dem Willen, die Initiative für andere zu ergreifen. Sich selbst zu organisieren ist ein wesentliches Stück Freiheit und grundlegend für unsere demokratische Ordnung. Das Ehrenamt ist eine Chance, etwas zu bewegen, Einfluss zu nehmen und das eigene Wissen und die Berufserfahrung weiterzugeben.

Im Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf gibt es über 4.000 ehrenamtliche Handwerker, die sich in den Organisationen für den Nachwuchs und für die Zukunft des Handwerks engagieren. Die Bandbreite der Tätigkeiten umfasst die Mitwirkung in fast allen Gremien der Handwerksorganisationen - auf der örtlichen Ebene in den Innungen und Kreishandwerkerschaften über die Handwerkskammern und Landungsinnungsverbänden bis hin zu den Zentralfachverbänden und dem ZDH auf Bundesebene.



Verhaltenskodex für Vorstand und Geschäftsführung

Beschlossen vom Vorstand der Handwerkskammer Düsseldorf am 21. Oktober 2015

Grundsätze

  • Wir bekennen uns ausdrücklich zu sozial verantwortlichem und ethisch vertretbarem Handeln. Unsere Entscheidungen beruhen ausschließlich auf sachlichen Erwägungen. Handlungen und Äußerungen, die nicht mit dem besonderen Status der Handwerkskammer Düsseldorf (HWK) als Körperschaft des öffentlichen Rechts vereinbar sind, lehnen wir ab.
  • Wir bekennen uns über das für uns geltende Recht hinaus zur Einhaltung des unseres Verhaltenskodexes. Mit diesem Verhaltenskodex soll in besonderem Maß das vorhandene Vertrauen der Mitgliedsunternehmen und ihrer Beschäftigten sowie der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung auf Dauer erhalten und gestärkt werden.
  • Die Verpflichtungen nach diesem Kodex treffen uns auch dann, wenn wir Dritte damit beauftragen, für die HWK tätig zu werden. Bei der Anwendung dieses Verhaltenskodexes sind nicht nur der Wortlaut der einzelnen Verpflichtungen, sondern auch dessen Geist und Intention zu beachten.

Annahme von Einladungen und anderen Vorteilen von Dritten

  • Es ist nicht gestattet, von Anderen Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten Vorteile versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werden könnte, dass Entscheidungen unlauter beeinflusst werden sollen oder zustande kommen.
  • Zulässig ist die Annahme sozialadäquater Einladungen und Zuwendungen, soweit diese mit der jeweils wahrgenommenen Funktion sachlich in Zusammenhang stehen. Sie dürfen von ihrer Art und ihrem Wert her nicht das überschreiten, was für den jeweiligen Anlass und mit Blick auf die Funktion und die berufliche Position der Beteiligten üblich und angemessen ist. Entsprechendes gilt für miteingeladene Begleitpersonen.
  • Geschenke von erheblichem Wert sind der HWK zu überlassen.

Gewährung von Einladungen und anderen Vorteilen an Dritte

  • Es ist nicht gestattet, Dritten Vorteile zu versprechen oder zu gewähren, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werden könnte, dass Entscheidungen unlauter beeinflusst werden sollen oder zustande kommen.
  • Einladungen und andere Vorteile dürfen nur aus dienstlichem Anlass ausgesprochen bzw. gewährt werden. Gleichzeitig müssen sie transparent sein. Sie sind deshalb ausschließlich an die Geschäftsadresse des Empfängers zu richten oder im Rahmen von Veranstaltungen offen zu überreichen.
  • Die Kosten für Reise und/oder Unterbringung der Eingeladenen dürfen in begründeten Fällen übernommen werden. Zulässig ist nur die Gewährung sozialadäquater Einladungen und anderer Vorteile. 
  • Geschenke können nur bei außerordentlichen und gesellschaftlich üblichen Anlässen gemacht werden.

Zuwendungen und Einladungen der Handwerkskammer Düsseldorf an Ehrenamt und Geschäftsführung

  • Entschädigungen und Kostenerstattungen an das Ehrenamt werden ausschließlich auf Grundlage der von der Vollversammlung beschlossenen Entschädigungsanordnungen gezahlt. Die Beschlussfassungen berücksichtigen den ehrenamtlichen Charakter der Funktion.
  • Darüber hinaus gehende Zahlungen erfolgen nicht.
  • Angemessene Kosten für die an Veranstaltungen teilnehmenden Begleitpersonen dürfen nur dann übernommen werden, wenn ihre Teilnahme sozialadäquat ist. 
  • Geschenke werden nur bei außerordentlichen und gesellschaftlich üblichen Anlässen gewährt. Der Wert der Präsente darf den sozialadäquaten Rahmen nicht überschreiten.

Vergabe von Aufträgen

Nehmen Unternehmen, die Mitgliedern des Vorstands unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise gehören, an Vergabeverfahren der HWK teil, ist ein besonderes Maß an Sorgfalt und ein Höchstmaß an Transparenz anzulegen.
 

Sponsoring, Werbung und Spenden

Diese sind zulässig, wenn der Anschein einer möglichen Beeinflussung von Entscheidungen der HWK nicht gegeben ist.
 

Verhaltenskodex für die Beschäftigten

Der Hauptgeschäftsführer erlässt entsprechende Dienstanweisungen für die Beschäftigten der HWK.



 

Gudrun Plog

Assistenz Präsidium

Georg-Schulhoff-Platz 1

40221 Düsseldorf

Tel. 0211 8795-121

Fax 0211 8795-95121

gudrun.plog--at--hwk-duesseldorf.de