
KWK-Anlagen bis 20kW(el) werden ab April bezuschusst
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im Januar 2012 neue Richtlinien für die Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel veröffentlicht.
Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in bestehenden Gebäuden können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten. Ab 01. April 2012 können Anträge auf einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Bestehende Gebäude sind Bauten, für die vor dem 01. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde.
Die Förderhöhe ist nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt. Demnach erhalten zum Beispiel Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel EUR 1.500,- und große Anlagen mit 19 kWel EUR 3.450,-.
Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem:
- es darf kein Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme vorliegen
- Durchführung eines Hydraulischen Abgleich für das Heizungssystem
- die Anlagen müssen über einen Wartungsvertrag betreut werden
- Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10kWel mindestens 15% und für Anlagen von 10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20 % betragen
- Gesamtjahresnutzungsgrad von 85 %
- Einhaltung der Anforderungen der TA-Luft
- Energiezähler zur Bestimmung der Strom- und Wärmeerzeugung
- Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inkl. intelligentem Wärmespeichermanagements sowie in Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kWel
- Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von 1,6 kWh pro installierte kW, mindestens 6,9 kWh
- Umwälzpumpe mit mindestens Effizienzklasse A
- Der Antragssteller stellt für sieben Jahre für ein Monitoring jährlich die Betriebsdaten zur Verfügung
Zudem müssen die KWK-Anlagen in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sein. Die Liste soll ab dem 15. März 2012 erstmalig auf der Homepage des BAFA veröffentlicht und anschließend kontinuierlich ergänzt werden. Anträge können erst ab dem 01. April 2012 eingereicht werden. Dann findet man auch die notwendigen Formulare auf den Internetseiten der BAFA. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Nähere Hinweise zum Förderverfahren sowie Formulare (ab 01.04.2012) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): www.bafa.de .