KfW: Neues Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" seit 16.03.2012
Zuschuss für Energieberatung wieder möglich
Seit dem 16.03.2012 können im neuen Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ der KfW Bankengruppe Förderanträge gestellt werden. Dieses gilt als Ersatz für das Ende 2011 ausgelaufene Programm „Energieeffizienzberatung“.
Handwerksbetriebe mit hohen Energiekosten können sich auf diesem Wege von externen Beratungsexperten Maßnahmenpläne entwickeln lassen, um Energie und Kosten zu sparen. Die anfallenden Beratungskosten werden mit Zuschüssen von 60 bis 80% gefördert – eine großartige Unterstützung für Verbesserungen der betrieblichen Verbrauchs- und Kostenstruktur!
Ein erfolgreiches Vorläuferprogramm stand bis Ende 2011 zur Verfügung. Viele Handwerksunternehmen konnten davon profitieren – teils mit innovativen technischen Lösungen, teils mit einfachen und preiswerten Maßnahmen. Seit dem Jahreswechsel war diese Förderquelle versiegt. Jetzt können wieder Fördergelder fließen, allerdings ist der Kreis der Begünstigten mit den Programmänderungen geschrumpft. Prüfen Sie deshalb jetzt, ob nicht auch Sie von der Förderung profitieren sollten!
Die rechtliche Grundlage der Förderung bildet eine Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI). Sie ist zum 01.03.2012 in Kraft getreten.
Wer kann teilhaben? – Programmänderungen im Überblick
Die KfW Bankengruppe informiert in ihrem Programm-Merkblatt über Änderungen und Neuheiten. Die Förderung steht (nur noch) Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern zu, die Energiekosten von mindestens 5.000 € pro Jahr nachweisen können. Im Gegenzug entfallen die Obergrenzen für das maximal förderfähige Tageshonorar bzw. die maximal förderfähigen Tagewerke.
Die Grenzen für maximal förderfähige Beratungskosten und Anteilfinanzierungen bleiben jedoch bestehen. Der Höchstzuschuss für die Initialberatung beträgt 1.280 Euro. 80 % der anrechnungsfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar) sind förderfähig. Für die Detailberatung gibt es einen Zuschuss von 60 % der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar). Der Höchstzuschuss beträgt 4.800 Euro. Je Unternehmen kann nur jeweils eine Initial- und Detailberatung gefördert werden.
Immer vom Beratungsempfänger sind folgende Kosten zu tragen:
- der verbleibende Eigenanteil am Beraterhonorar,
- gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten des Beraters,
- die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag.
Eine weitere Neuerung der „Energieberatung Mittelstand“ betrifft den Beratungszeitraum. Dieser wird zukünftig von dem Zeitraum der Einreichung der Abrechnungsunterlagen getrennt. Antragssteller haben dann einen Monat länger Zeit um die Abrechnungsunterlagen einzureichen.
Einfachere Programmabwicklung
Das Verfahren der Antragsstellung und -abwicklung wird zukünftig einfacher. So muss zum Beispiel der Beratungsvertrag zwischen dem Unternehmen und dem Energieberater nicht mehr bei der KfW zur Prüfung eingereicht werden. Der Vertrag darf jedoch nach wie vor erst nach der Zusage der KfW unterzeichnet und dementsprechend mit der Beratung begonnen werden. Zudem muss der Antragsteller zukünftig keinen Kontoauszug mehr einreichen, um die Zahlung des Beratungshonorars zu belegen. Der Kontoauszug wird durch eine separate Erklärung im Abschlussbericht ersetzt. Auch sonst wird dem Antragsteller die Übersicht erleichtert: Alle wichtigen Regelungen wie Fördervoraussetzungen, allgemeine Bedingungen und andere, ehemals extern geregelte Informationen, finden sich nun unmittelbar in der Richtlinie des BMWI.
Antragstellung ab 16.03.2012
Eine Antragstellung ist ab sofort möglich und erfolgt über sogenannte Regionalpartner der KfW. Dazu zählen insbesondere auch alle Handwerkskammern in NRW. Ihre Kammerberater informieren Sie über alle Einzelheiten des Förderprogramms und helfen bei der Antragstellung.
Schritt für Schritt zum Zuschuss
Die formellen Abläufe sind für Initial und Detailberatung gleich:
- Schritt: Sie wählen einen Regionalpartner aus
- Schritt: Stellen Sie online Ihren Antrag
- Schritt: Sie wählen Ihren Berater aus
- Schritt: Sie schließen den Beratungsvertrag ab
- Schritt: Sie lassen die Beratung durchführen und bezahlen diese
- Schritt: Sie reichen die Abrechnungsunterlagen ein
- Schritt: Sie erhalten nachträglich den Zuschuss
Erfolgreiche Interessenvertretung durch die Handwerksorganisation
Ursprünglich hatte die Bundesregierung geplant, dass Zuschüsse für Initialberatungen nur noch an Unternehmen vergeben werden, bei denen mindestens 10.000 Euro Energiekosten im Jahr anfallen. Geförderte Detailberatungen sollten sogar nur noch in Unternehmen mit Energiekosten von mindestens 30.000 Euro möglich sein. Damit wäre ein großer Teil der Handwerkbetriebe von der Förderung ausgeschlossen worden. Hier hat sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit Erfolg dafür eingesetzt, die Zugangsschwellen abzusenken.
Weitere Informationen:
Regionalpartner „Energieberatung Mittelstand“
Gesamtauftritt Programm „Energieberatung Mittelstand“
Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie