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Energiewende

Domainname

Risiken bei der Wahl des Namens im Internet

Die deutsche Rechtsprechung betrachtet Domains nicht nur als Adresse, sondern auch als Geschäftszeichen. Damit können Domains mit bestehenden Zeichenrechten nach dem Markengesetz und mit Namensrechten nach § 12 BGB kollidieren. Die Computerzeitschrift ct rät deshalb kommerziellen Anbietern im Internet (das sind auch alle Handwerksunternehmen, die sich im Internet präsentieren), bei der Wahl des Domain-Namens besonders vorsichtig zu sein. In jedem Fall sollte man recherchieren, welche Rechte man mit einem gewünschten aussprechbaren Namen verletzten könnte. Keinesfalls reicht es, dass der gewünschte Name bei der Vergabestelle DENIC e.G. (www.denic.de) noch verfügbar ist; zu prüfen ist auch, ob der gleiche oder ähnlich klingende Name beispielsweise als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt wird.

Ansprechpartner

Claudia Toeller
Rechtsberaterin

Tel. 0211 8795-514
Fax 0211 8795-515
claudia.toeller@hwk-duesseldorf.deE-Mail
claudia.toeller@hwk-duesseldorf.de

Seite aktualisiert am 10. Januar 2013online seit 08. November 2011

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