Der Bildungsscheck
Weiterbildung zum halben Preis
Mit dem Bildungsscheck erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent zu Ihren Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die andere Hälfte bezahlen Sie selbst. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 € gefördert werden.
Beschäftigte und Unternehmen – wer den Bildungsscheck erhält
Beschäftigte, die in unsicheren Arbeitsverhältnissen arbeiten oder in Sachen Weiterbildung bislang wenig aktiv sind, können jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Dazu gehören Menschen, die keinen Berufsabschluss haben oder seit Langem nicht im erlernten Beruf arbeiten, befristet Beschäftigte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre, Zeitarbeitskräfte oder Berufsrückkehrende.
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für Qualifizierungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks erhalten. Bevorzugt sind dabei diejenigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die zur beschriebenen Gruppe gehören.
Existenzgründerinnen und -gründer sowie alle anderen Beschäftigten können alle zwei Jahre einen Bildungsscheck nutzen. Voraussetzung: Sie haben im laufenden und vorangegangenen Jahr keine Weiterbildung begonnen.
Beraten und informieren – wie Sie den Bildungsscheck erhalten
Interessierte Betriebe und Beschäftigte erhalten den Bildungsscheck bei den Beratungsstellen vor Ort. Nach einer verbindlichen Beratung bekommen sie den Bildungsscheck ausgestellt und müssen ihn dann nur noch beim Bildungsträger einlösen. Weitere Informationen und Adressen der Beratungsstellen vor Ort finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.
Für Bildungsschecks – Ihre HWK-Bildungsberatungsstelle
Sigrid Lisson und Silvia Otten
Telefon: 0211 8795-424 und -423
Telefax: 0211 8795-422
e-Mail
online seit 25. Okt 2011
Ansprechpartner
Tel. 0211 8795-423, -424
Fax 0211 8795-422
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