Datenschutz in Unternehmen
Auftragsdatenverarbeitung: Das müssen Sie beachten
Seit dem 01.09.2009 gelten gemäß § 11 Bundesdatenschutzgsetz (BDSG) für die sogenannte „Auftragsdatenverarbeitung“ verschärfte Anforderungen, die vielen betroffenen Unternehmen unbekannt geblieben sind.
Auftragsdatenverarbeitung liegt regelmäßig dann vor, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten an externe Dienstleister ausgelagert werden. In all diesen Fällen ist der Auftraggeber (Handwerksunternehmer) verpflichtet, für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu sorgen und einen schriftlichen Vertrag mit dem der verarbeitenden Stelle zu schließen, der die in § 11 Abs. 2 BDSG vorgeschriebenen Mindestinhalte zwingend regelt.
Wenn Unternehmen personenbezogende Daten durch Fremdfirmen verarbeiten lassen und dies ohne Auftragsdatenverarbeitung, droht pro Verstoß eine Bußgeld in Höhe von mindestens 50.000,-- Euro.
Auf den folgenden Seiten des Landesbeauftragen für den Datenschutz Niedersachsen gibt es u. a. eine Mustervereinbarung für Auftragsdatenverhältnisse nach § 11 BDSG sowie eine Orientierungshilfe für handwerkliche Betriebe zum Umgang mit Mieterdaten aus Aufträgen:
Ansprechpartner
Dipl.-Kffr. (FH) Nicole Baumgärtel
Datenschutzbeauftragte
Tel. 0211 8795-511
nicole.baumgaertel@hwk-duesseldorf.deE-Mail
nicole.baumgaertel@hwk-duesseldorf.de

Ass. Manfred Steinritz
Geschäftsführer
Tel. 0211 8795-510
manfred.steinritz@hwk-duesseldorf.deE-Mail
manfred.steinritz@hwk-duesseldorf.de
Seite aktualisiert am 05. Januar 2012, online seit 05. Januar 2012
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