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Handwerksrolle

So werden Sie bei uns Mitglied

Wer sich im Handwerk selbstständig machen will, kommt um die Handwerksrolle nicht herum. Hier erfahren Sie, welche Eintragung und welche Voraussetzungen die Handwerksordnung gesetztlich vorschreibt.

1. zulassungspflichtiges Handwerk gemäß Anlage A der Handwerksordnung. Die Voraussetzung ist in der Regel der Meisterbrief in dem jeweiligen Handwerk

2. zulassungsfreies Handwerk gemäß Anlage B1 der Handwerksordnung

3. Tätigkeit in einem handwerksähnlichen Gewerbe gemäß Anlage B2 der Handwerksordnung

siehe dazu: Abgrenzungshilfen für Anlage B2 der Handwerksordnung

Tipp:
Auch wenn der Meisterbrief nicht in allen Bereichen des Handwerks formal erforderlich ist, lohnt die Meisterprüfung als Vorbereitung auf die Selbständigkeit. weiterlesen 

Bitte informieren Sie uns zeitnah, wenn sich Ihre Adresse geändert hat;  
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online seit 26. Jun 2011, aktualisiert am 20. Mrz 2012

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Ass. Michael Bier, LL.M.
Abteilungsleiter

Tel. 0211 8795-520
m.bier@hwk-duesseldorf.deE-Mail
m.bier@hwk-duesseldorf.de

Bernd Rosemann
Leiter der Handwerksrolle

Tel. 0211 8795-530
Fax 0211 8795-515
rosemann@hwk-duesseldorf.deE-Mail
rosemann@hwk-duesseldorf.de

Susanne Strauss
Sachbearbeiterin

Tel. 0211 8795-550
Fax 0211 8795-553
servicecenter@hwk-duesseldorf.deE-Mail
servicecenter@hwk-duesseldorf.de

Petra Borkowski
Sachbearbeiterin

Tel. 0211 8795-550
Fax 0211 8795-553
servicecenter@hwk-duesseldorf.deE-Mail
servicecenter@hwk-duesseldorf.de

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