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Energiewende

Partikelfilter - Förderung

BAFA fördert das Nachrüsten von Dieselfahrzeugen

Nach Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) reichen die Fördermittel für Nachrüstung für Diesel und PKW sowie leichten Nutzfahrzeugen nach derzeitiger Prognose (Stand 17.4.2013) nur noch für Anträge, die bis Mitte Mai 2013 eingehen. Über die Anträge wird in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der Antragsunterlagen beschieden.

Der Fördersatz beträgt 260 €.

Durch die Nachrüstung verringert sich der Schadstoffausstoß, so dass zahlreiche Fahrzeuge eine bessere Schadstoffplakette und somit die Zugangsberechtigung für Umweltzonen erhalten können. Hinweise zu technischen Möglichkeiten zur Nachrüstung und bestehenden Nachrüstsystemen für einzelne Fahrzeugtypen erhalten Sie vom örtlichen Kraftfahrzeuggewerbe und unter
www.partikelfilter-nachruesten.de/DB_Interface_User/PFilterSuche.php

Einzelheiten zur Förderung

Zur ausführlichen Beschreibung der Antragstellung siehe:
www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf/index.html

Förderfähig ist die Nachrüstung von PKW, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009.

Die sachgemäße Nachrüstung mit einem zugelassenen Filter ist durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen zu bescheinigen. Anschließend kann die Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden.

Über das Online-Formular der BAFA sind die Antragsdaten einzugeben und zu übermitteln. Die Antragstellung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich.
www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf/e_formulare/index.html

Das Antragsformular ist auszudrucken und zu unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das BAFA zu senden. Unternehmer müssen noch eine Deminimis-Erklärung beifügen. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 260 € direkt auf das angegebene Konto überwiesen.

Offizielle Richtlinie der Bundesregierung (Fassung Juli 2012):
www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/partikelfilter_foerderrichtlinie.pdf

Der Flyer des BMU (stellt die Förderbedingungen bis Ende 2012 dar).
www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/flyer_verkehr_diesel_filter_bf.pdf

Ansprechpartner

Andrea Raddatz
Abteilungsleiter/in

Tel. 0211 8795-340
andrea.raddatz@hwk-duesseldorf.deE-Mail
andrea.raddatz@hwk-duesseldorf.de

Seite aktualisiert am 17. April 2013online seit 28. Februar 2012

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