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Lehrjahre

Anspruch nach dem Bundesvertriebenengesetz

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Wer im Ausland einen handwerklichen Abschluss auf Facharbeiterniveau erworben hat und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt, kann die Anerkennung seines Ausbildungsabschlusses gem. § 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen.

Um einen diesbezüglichen Antrag bearbeiten zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Beglaubigte Kopie des Original-Zeugnisses
  • Beglaubigte Kopie des Original-Arbeitsbuches
  • Beglaubigte Kopie der Übersetzung des Original-Zeugnisses und des Arbeitsbuches, erstellt durch einen beeidigten Übersetzer oder öffentlich bestellten Dolmetscher
  • Beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung gemäß § 15 BVFG
  • Tabellarischer Lebenslauf

Erst nach Erhalt der kompletten Unterlagen kann die Bearbeitung des Antrages auf Anerkennung vorgenommen werden.

Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Ass. Sarmina Sultan
Referentin

Tel. 0211 8795-609
Fax 0211 879595-609
sarmina.sultan@hwk-duesseldorf.deE-Mail
sarmina.sultan@hwk-duesseldorf.de

Seite aktualisiert am 05. April 2012online seit 05. April 2012

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