Verkehr - Transporter Sprinter in der Stadt
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Wirtschaftsverkehr, Verkehrspolitik, FörderungenAktuelle Meldungen aus dem Bereich "Verkehr"

November 2023

Mautänderung ab 1. Dezember 2023 und ab Mitte 2024
 

Neues Tarifmerkmal CO2-Emisionsklasse:

Ab 1. Dezember 2023 werden die Mautsätze für den aktuellen Geltungsbereich teils deutlich erhöht, da die CO2-Emissionsklasse als neues Tarifmerkmal eingeführt wird. Folglich wird der Mautsatz pro Kilometer zukünftig auch davon abhängen, wie viel CO2 ein Fahrzeug ausstößt.
 

Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm):

Ab 1. Dezember 2023 wird nicht mehr auf das „zulässige Gesamtgewicht“ (Fahrzeugschein-Feld F.2) Bezug genommen, sondern auf die „technisch zulässige Gesamtmasse“ (tzGm, Fahrzeugschein-Feld F.1). Einige Handwerksbetriebe haben in der Vergangenheit „abgelastet“ und damit die zulässige Gesamtmasse reduziert, um unter die Grenze von 7,5 Tonnen zu kommen.

Soweit es sich dabei um eine rein rechtliche Ablastung handelt, wird diese in den Fahrzeugpapieren unter „F.2: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg“ und nicht unter „F.1: Technisch zul. Gesamtmasse in kg“ eingetragen. Wenn die Modifikation lediglich unter F.2. erfolgte, kann das dazu führen, dass einzelne Betriebe ab Gültigkeit des Gesetzes in die Mautpflicht fallen, wenn sie nun die Grenze von 7,5 Tonnen erreichen oder überschreiten. Alle Betriebe, die über abgelastete Fahrzeuge im angesprochenen Gewichtsbereich verfügen, sollten deshalb schnellstmöglich klären, ob sie ggf. zukünftig neu in die Mautpflicht fallen.
Informationen von Toll Collect
 

Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab 1. Juli 2024:

Voraussichtlich ab Juli 2024 werden zudem auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen in die Mautpflicht einbezogen. Dabei gilt jedoch eine Handwerkerausnahme:

§ 1 Abs. 2 Bundesfernstraßenmautgesetz:  Die Maut nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten, wenn folgende Fahrzeuge verwendet werden: (…)
Nr. 10: Fahrzeuge nach § 1 Absatz 1 Satz 2 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden."

Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass ein Großteil der handwerklichen Tätigkeiten und Transportvorgänge von der Ausnahme erfasst werden.

Dezember 2022

Erhöhung der Maut-Gebühren ab 1. Januar 2023

Mautgebühren für den Lkw-Verkehr (Fahrzeuge mit mindestens 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) auf Autobahnen und Bundesstraßen werden ab dem 1. Januar 2023 erhöht. 

So steigt die Gesamtmaut z.B. für ein Fahrzeug mit Euro VI im Bereich 7,5 bis unter 12 Tonnen von 0,079 Euro auf 0,098 Euro pro km. Für ein Fahrzeug mit Euro IV im Bereich 7,5 bis unter 12 Tonnen steigt die Gesamtmaut von 0,101 Euro auf 0,142 Euro pro km.

Die Mauttarife im Einzelnen (nach Gewichts- und Schadstoffklassen) können auf der Seite von TollCollect abgerufen werden.

Dezember 2022

Neue Förderbedingungen für den Umweltbonus (E-Fahrzeug-Förderung) ab 1. Januar 2023

Die Förderung von E-Fahrzeugen – der sogenannte Umweltbonus – wird ab 1. Januar 2023 auf reine E-Fahrzeuge (batterie- und brennstoffzellenbetrieben) konzentriert. Plug-In-Hybridfahrzeuge fallen aus der Förderung heraus.

Zudem werden die Fördersätze reduziert. Der Kauf von Elektroautos wird ab dem 1. Januar mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst.

  • Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro (bisher 6.000 Euro)
  • Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro)
  • Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig.

Maßgeblich für die Gewährung des Umweltbonus bleibt weiterhin das Datum des Förderantrags, der eine erfolgte Zulassung voraussetzt.

Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten darüber hinaus auf Privatpersonen begrenzt. Für gewerbliche Fahrzeuge gibt es die Förderung dann nicht mehr.

Ansprechpartner

Jonas Sterzenbach HWK Düsseldorf

Jonas Sterzenbach

Abteilungsleiter

Tel. 0211 8795-340

Fax 0211 8795-95340

jonas.sterzenbach--at--hwk-duesseldorf.de