Anerkennung ausländischer BildungsabschlüsseBilaterale Abkommen mit Frankreich und Österreich

Abkommen mit Österreich

Die Abschlüsse in der beruflichen Bildung beider Länder sind grundsätzlich miteinander vergleichbar und werden gegenseitig anerkannt. Bestimmte Aus- und Weiterbildungsabschlüsse sind gleichgestellt.

Gleichstellung österreichischer Prüfungszeugnisse mit Abschluss- oder Gesellenprüfungszeugnissen in anerkannten Ausbildungsberufen

Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk



Abkommen mit Frankreich

Die Abschlüsse in der Berufsbildung von Deutschland und Frankreich gelten als "generell miteinander vergleichbar". Auch hier gibt es Vereinbarungen über die Gleichstellung von bestimmten Berufsabschlüssen:

Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse mit Abschluss- oder Gesellenprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen

Gleichstellung französischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Die durch Verordnung festgelegten Berufe sind bereits gesetzlich gleichgestellt, so dass es keiner Anerkennung durch die Handwerkskammer bedarf. Auf Antrag kann jedoch eine Bescheinigung über die Gleichstellung erfolgen. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Beglaubigte Fotokopie des Ausweises
  • Beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse über den/die im Ausland erworbenen Bildungsabschluss bzw. -abschlüsse
  • Falls die Originalzeugnisse nicht in deutscher Sprache verfasst wurden: beglaubigte Fotokopien einer Übersetzung der Originalzeugnisse in die deutsche Sprache von Übersetzern, die bei deutschen Gerichten (Behörden) zugelassen sind