Elektromobilität 7 zu 3
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Private Investoren, Städte und Gemeinden können ab dem 14. September 2017 wieder Anträge auf Förderung für den Ladeinfrastrukturaufbau für E-Fahrzeuge stellen.BMVI fördert Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter (2. Call)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert in einem zweiten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ die Errichtung von bis zu 12.000 Normal- und 1.000 Schnellladepunkten. Gewährt wird eine Investitionsbeihilfe von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind dabei die Investitionen rund um die Hardware sowie die Netzanschlusskosten. Dafür werden vom BMVI rund 100 Millionen Euro bereitgestellt. Anträge können bis 30. Oktober 2017 eingereicht werden. Sowohl in der Förderrichtlinie als auch im Förderaufruf sind Mindestanforderungen formuliert, die beim Aufbau von Ladeinfrastruktur berücksichtigt werden müssen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt über seine Förderrichtlinie „Aufbau einer Ladeinfrastruktur (LIS)“ von 2017 bis 2020 insgesamt 300 Millionen Euro für den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normallladestationen bereit. Insgesamt sollen mindestens 15.000 Ladestationen errichtet werden.

Die Nationale Organisation für Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) ist vom BMVI mit der inhaltlichen Umsetzung und Koordinierung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur beauftragt. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist der zuständige Projektträger und übernimmt die Bearbeitung der Anträge.

Die Förderrichtlinie und der zweite Förderaufruf stehen auf der NOW-Homepage zur Verfügung.

Quelle: EnergieAgentur.NRW

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

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