KWK-Anlagen 7 zu 3
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KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage EEG-Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen - Wichtige Einigung erzielt

Bei einem Treffen am 7. Mai zwischen Bundeswirtschaftsminister Altmaier und EU Wettbewerbskommisarin Vestager wurde u.a. die Frage der EEG-Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen (Anlagen ab August 2014) erörtert. Dieser energiespezifische Sachverhalt war im Dezember letzten Jahres noch nicht entscheidungsreif gewesen, so dass nun eine zügige Klärung notwendig war, um für die betroffenen Unternehmen Rechtssicherheit zu erhalten. 

Konkret wurde gestern - vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung und Entscheidung durch die EU-Kommission - folgende Grundsatzeinigung erzielt:

  • KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage.
  • Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen 40 Prozent der EEG-Umlage.
  • Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 Prozent EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent.
  • Für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 1. August 2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
  • Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum 1.1.2018.

Quelle: Pressemitteilung des BMWi vom 8.5.2018

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

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