StandortLandesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)

Der seit 2019 geltende Landesentwicklungsplan NRW ergibt sich aus der Fassung von April 2017 und den Änderungen, denen der Landtag im August 2019 zugestimmt hat.
 

Landesplanung (Wirtschaftsministerium NRW)

 Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
 

Bedeutung

Der Landesentwicklungsplan ist das wichtigste Instrument der Landesplanung und bestimmt maßgeblich die künftige Entwicklung des Landes. Als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan soll er das Landesgebiet entwickeln, ordnen und sichern und dabei die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen aufeinander abstimmen. Damit sind auch wirtschaftliche Anliegen direkt betroffen, z. B. wenn der Landesentwicklungsplan Aussagen zu Industrie- und Gewerbeflächen, großflächigem Einzelhandel, Verkehr und Logistik, Rohstoffsicherung und Energieversorgung trifft. Seine Vorgaben sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
 

Mitwirkung der Handwerkskammer Düsseldorf an der Planerstellung

Um Einfluss auf den Diskussionsprozess zu nehmen, haben die nordrhein-westfälischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern bereits 2009 in einem Fachbeitrag die Erwartungen der Wirtschaft an das neue Regelwerk formuliert.

Im weiteren Verlauf haben die Kammern auf den Erarbeitungsprozess unter anderem durch gemeinsame Stellungnahmen inhaltlich eingewirkt:

  • Februar 2014: Stellungnahme der Wirtschaft zum ersten LEP-Entwurf
  • Januar 2016: Stellungnahme der Wirtschaft zum zweiten LEP-Entwurf
  • Juli 2018: Stellungnahme der Wirtschaft zur ersten LEP-Änderung
  • Mai 2019: Stellungnahme Handwerk NRW zur Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Landesplanung

In den nun vorliegenden Landesentwicklungsplan haben zahlreiche Anregungen der Kammern Eingang gefunden.

 NRW-Handwerk begrüßt Änderung des LEP (Artikel im Handwerksblatt, Juli 2019)
 

Weiterer Verlauf

Zur Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes und zur Beschleunigung des Ausbaus von Freiflächen-Solaranlagen wird eine zeitnahe Änderung des Landesentwicklungsplans erforderlich. Bereits im August 2022 hat die Landesregierung Eckpunkte für eine solche Änderung vorgestellt, im Juni 2023 hat sie dann die zweite Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen. Die Zustimmung des Landtags steht noch aus.

Das nordrhein-westfälische Handwerk hat unter Mitwirkung der Handwerkskammer Düsseldorf sowohl zu den Eckpunkten als auch zu der vom Kabinett beschlossenen Fassung der zweiten LEP-Änderung Stellung genommen und wird auch im weiteren Verfahren die Interessen des Handwerks vertreten.

 Stellungnahme von WHKT und Handwerk.NRW zu den Eckpunkten der 2. LEP-Änderung (Oktober 2022)
 Stellungnahme des WHKT zur 2. LEP-Änderung (Juli 2023)

Parallel zur zweiten Änderung hat das Land NRW eine dritte Änderung des Landesentwicklungsplans mit dem Ziel einer nachhaltigeren Flächenentwicklung angestoßen. Dafür hat die Landesregierung im Juni 2023 erste Eckpunkte beschlossen.

Auch hierzu hat das nordrhein-westfälische Handwerk unter Mitwirkung der Handwerkskammer Düsseldorf Stellung genommen und wird sich im weiteren Verfahren einbringen.

 Stellungnahme des WHKT zu den Eckpunkten der 3. LEP-Änderung (September 2023)