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HWK Düsseldorf

Achtung: Ab 01. Januar 2018 Förderantrag immer vorherFörderung von Heizungen mit erneuerbaren Energien (MAP)

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit dem Installateur beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt ab diesem Zeitpunkt ausschließlich online. Darauf müssen alle achten, die Fördermittel aus dem sogenannten Marktanreizprogramms (kurz: MAP) beantragen wollen.

Die „Umsetzung der Maßnahme“ bedeutet, dass zuerst der Antrag beim BAFA gestellt sein muss und erst dann darf eine Beauftragung oder ein Vertragsabschluss mit einem Installateur erfolgen. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden.

Es gilt folgende Übergangsfrist:

„Übergangsfrist für Inbetriebnahmen im Jahr 2017: Antragsteller, die ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen.

Bei Inbetriebnahmen im Jahr 2018: Für Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt bzw. der Vertrag abgeschlossen wurde, gilt eine besondere Regelung.“

[Quelle: www.bafa.de]

Schön Dirk HWK Düsseldorf

Dirk Schön

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