Der Energieausweis feiert in diesem Jahr seinen 10. Geburtstag. Das bedeutet gleichzeitig, dass die ersten Ausweise ablaufen und erneuert werden müssen. Ist Ihr Energieausweis up to date?
Unternehmer, die Immobilien besitzen und vermieten, sollten das Ausstellungsdatum ihres Energieausweises daher gut im Blick behalten. Aber auch wenn an Immobilien z.B. die Heizung erneuert oder das Dachgeschoss ausgebaut wird, sind diese Informationen relevant für den Energieausweis. Denn möglicherweise wird die Immobilie dann sogar durch die verbesserten energetischen Eigenschaften in eine höhere Effizienzklasse eingeordnet.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.zukunft-haus.info/energieberatung-planung/energieausweis/rund-um-den-energieausweis.html
Zum Hintergrund: Seit Juli 2008 schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Erstellung von Energieausweisen für Neubauten oder bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung von Gebäuden vor. Unterschieden wird zwischen dem Verbrauchsausweis, bei dem der Energieverbrauch der letzten Jahre zu Grunde liegt, und dem Bedarfsausweis, bei dem als Basis die energierelevaten technischen Daten wie Dämmstandard und Art der Heizung dienen. Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.