Elektromobilität 7 zu 3
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Seit Anfang Februar 2019 stellt das Land eine neue Kaufprämie für Unternehmen zur Verfügung, die den Umstieg für Unternehmen auf elektromobile Lösungen deutlich erleichtern soll.Land erweitert Förderprogramm für Elektromobilität: Unternehmen erhalten bis zu 8.000 Euro Kaufprämie für E-Fahrzeuge

So erhalten nordrhein-westfälische Unternehmen im Rahmen des Programms „Emissionsarme Mobilität“ seit  4. Februar 2019 vom Land

  • 4.000 Euro beim Kauf eines Elektro-Pkw – zusätzlich zur Umweltprämie des Bundes (ebenfalls 4.000 Euro).
  • 8.000 Euro beim Kauf von E-Nutzfahrzeugen von 2,3 bis 7,5 Tonnen. Wer einen E-Transporter bis 4,25 Tonnen erwirbt, kann zusammen mit dem Umweltbonus des Bundes sogar Fördergelder in Höhe von 12.000 Euro beantragen.

Zusätzlich zu den Kaufprämien bietet das Land weitere Anreize für einen Umstieg. So können sich Gewerbetreibende den nach Abzug der Förderungen von Land und Bund verbleibenden Kaufpreis bei guter Bonität zinslos von der NRW.BANK finanzieren lassen. Darüber hinaus gibt es weiterhin Fördergelder für den Aufbau von Lademöglichkeiten (Wallboxes und Ladesäulen), den Kauf von Elektrolastenfahrrädern und die Nutzung von Umsetzungsberatungen.
Neben Unternehmen und Gewerbetreibenden können auch Kommunen und Privatpersonen von Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen für den Einstieg in die Elektromobilität profitieren. 

Informationen dazu finden Sie unter:  www.elektromobilitaet.nrw.de



Unterstützungsangebote für Unternehmen/Flottenbetreiber für den Einstieg in die Elektromobilität im Überblick:

Neu: Verdoppelung des Umweltbonus
Zusätzlich zum Bundes-Umweltbonus (4.000 Euro) erhalten Unternehmen weitere 4.000 Euro vom Land NRW als Zuschuss, für Nutzfahrzeuge (2,3-7,5 Tonnen) sogar 8.000 Euro.
 
Neu: Null-Zinsen für die Kreditfinanzierung 
Bei guter Bonität zahlen Unternehmen für die Finanzierung des übrigbleibenden Kaufpreises keine Zinsen. Je nach Laufzeit brauchen Unternehmen mit der Tilgung erst nach zwei Jahren starten.
 
Weiter verfügbar: bis zu 50 Prozent Zuschuss für die „Firmentankstelle“
Für Kauf und Installation nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gibt das Land Unternehmen bis zu 50 Prozent der Kosten bis max. 1.000 Euro für eine Wallbox und max. 3.000 Euro pro Ladepunkt an einer Ladesäule dazu – ab sofort auch für die Umrüstung der Mitarbeiterparkplätze (Arbeitgeberladen). Bei öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur gibt es bis zu 5.000 Euro pro Ladepunkt dazu.
 
Weiter verfügbar: Zuschüsse für Anschaffung von E-Lastenrädern
Beim Kauf von Elektrolastenfahrrädern zahlt das Land einen Zuschuss von 30 Prozent bis maximal 2.100 Euro.
 
Weiter verfügbar: bis zu 50 Prozent Zuschuss für Umsetzungsberatungen
Beratungsunternehmen können bei der Umstellung der Fahrzeugflotte auf elektrische Antriebe helfen – bis zu 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 15.000 Euro übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.

Scharfenberg Peter

Peter Scharfenberg

Fachreferent Klimaschutz und Energiemanagement

Zum Aquarium 6a

46047 Oberhausen

Tel. 0208 82055-86

Fax 0208 82055-77

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