Elektromobilität Ladekabel
HWK Düsseldorf

Zum 15.12.2017 veröffentlicht, bietet sich mit dem "Sofortprogramm Saubere Luft" der Bundesregierung interessierten Betrieben, die mindestens 2 Elektrofahrzeuge anschaffen wollen, kurzfristig die Möglichkeit, bis zum 31.01.2018 einen Antrag auf Förderung zu stellen.Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020: Förderung von Elektrofahrzeugen und Ladesäulen

Gefördert wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen und die dazugehörige Ladeinfrastruktur.

Die Zuwendungshöhe für wirtschaftlich tätige Unternehmen beträgt in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten.

Im Fokus des aktuellen Förderaufrufs stehen kommunale Fahrzeugflotten und der Öffentliche Personennahverkehr sowie auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (z.B. Lieferdienste, Handwerker, Kranken- und Pflegedienste), sofern die Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist. 

 Ein unbürokratisches Antrags- und Bewilligungsverfahren soll die Umsetzung der Fördermaßnahme beschleunigen und eine schnelle Wirkung entfalten.

 Detaillierte Informationen zum Förderaufruf und den Nebenbestimmungen finden Sie hier:  https://www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest