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Aufgaben des Ausbildungsberaters

Beratung der Auszubildenden und der Ausbilder:
  • Ausbildungsmöglichkeiten
    (Ausbildungsberufe - Ausbildungsordnungen, Fachliche Vorschriften, Ausbildungsrahmenpläne)
  • Ausbildungsvertrag insbesondere Ausbildungspflichten
  • Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte
  • Angemessenes Verhältnis zwischen Ausbildenden, Ausbildern, Fachkräften, Ausbildungsplätzen und Auszubildenden
  • Persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden und Ausbilder
  • Bestellung von Ausbildern
  • Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (betrieblicher Ausbildungsplan) und ggf. ergänzende Maßnahmen
  • Verkürzung der Ausbildungszeiten (Anrechnung, Verkürzung, vorzeitige Zulassung) und Verlängerung
  • Berufs- und arbeitspädagogische Fragen der Ausbildung
  • Berichtsheftführung bzw. Ausbildungsnachweis
  • Berufsschulbesuch und Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Zwischen- und Abschlussprüfungen (Anmeldung, Zulassung, Anforderung und Ablauf)
  • Zusammenarbeit mit den an der Ausbildung Beteiligten, insbesondere der Arbeitsverwaltung, den Erziehungsberechtigten und berufsbildenden Schulen
  • Einschlägige Gesetze, Vorschriften und Anordnungen
Beratung der Auszubildenden:
  • Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis
    (Berufsbildungsgesetz, Berufsausbildungsvertrag)
  • Verkürzung der Ausbildungszeiten (Anrechnung, Verkürzung, vorzeitige Zulassung) und Verlängerung
  • Berufsschulbesuch und Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
    (Anmeldung, Zulassung, Anforderungen und Ablauf)
  • Aufstiegs-, Fortbildungs- und Förderungsmöglichkeiten
  • Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei Leistungs- und Entwicklungsstörungen
Mitwirkung bei der Zusammenarbeit der zuständigen Stellen mit betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen

Der Ausbildungsberater hat im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Zusammenarbeit der zuständigen Stelle mit der Betriebsleitung bzw. der Verwaltung und dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat sowie der Berufsberatung, den beruflichen Schulen, dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz und sonstigen Stellen mitzuwirken.

Ausbildungs-
beratung

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