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13. Wo findet man weitere Informationen?

Informationen über die Anwendung des EU-Beitrittsvertrages bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten, Broschüre vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: www.bmwa.bund.de

Binnenmarktregeln für Staatsangehörige aus den Beitrittsländern; Broschüre vom Auswärtigen Amt: www.auswaertiges-amt.de

Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Rahmen von Werkverträgen – EU-Dienstleistungsfreiheit ab Mai 2004; Broschüre der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

Besondere Hinweise zur Dienstleistunsfreiheit in der EU und über Werkvertragskontingente bietet die Arbeitsverwaltung >>weiter

Informationsseiten der europäischen Kommission zur EU-Osterweiterung: europa.eu.int/comm/enlargement/index_de.html

Zollinformationen zur Osterweiterung : www.zoll-d.de/a0_aktuelles/eu_osterweiterung/



Eine umfassende Darstellung aller vorschriften für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Bereich der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit gibt eine Broschüre des Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Insbesondere Fragen der Scheinselbständigkeit sind umfassend dargestellt. >>weiter

Kontakt:

Dr. Georg Cramer

0211 8795-350
0211 8795-363
E-Mail
06.04.2004
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