 |
>> Startseite > Betriebsberatung > Chef-Informationen > EU-Osterweiterung
|
6. Dürfen Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten als Leiharbeiter beschäftigt werden?
Nein. Eine Arbeitserlaubnis darf nach dem deutschen Arbeitsgenehmigungsrecht generell nicht solchen Arbeitnehmern erteilt werden, die als Leiharbeitnehmer tätig werden wollen.
|
|
|
|