>> Startseite > Betriebsberatung > Chef-Informationen > EU-Osterweiterung

6. Dürfen Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten als Leiharbeiter beschäftigt werden?

Nein. Eine Arbeitserlaubnis darf nach dem deutschen Arbeitsgenehmigungsrecht generell nicht solchen Arbeitnehmern erteilt werden, die als Leiharbeitnehmer tätig werden wollen.



06.04.2004
Umsatzsteuer auf Bauleistungen
Lesen Sie mehr

Chef-Infos für den betrieblichen Alltag

BIS Beratungssystem


Handwerksblatt
Nutzen Sie auch die Informationen im
Handwerksblatt
 
nach oben zurück