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Anschaffung von Maschinen werden steuerlich attraktiver
Zum 1.1.2006 soll die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter für das abnutzbare Anlagenvermögen von 20 auf 30% im Erstjahr angehoben werden (§ 7 Abs. 2 EStG). Das ist Teil der Ankündigung der Bundesregierung für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Mit anderen Worten: Die Investition in neue Maschinen und Fahrzeuge rechnet sich steuerlich insbesondere im Erstjahr höher als dies noch in 2005 der Fall war.
Aufgepasst: Die verbesserten Abschreibungsregeln sollen nur für zwei Jahre, d.h. für 2006 und 2007 gelten.
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