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Abmahnwelle für die Betreiber von Homepages mit Anfahrskizze

Viele Handwerker haben mittlerweile eine eigene Homepage, in der auch eine Anfahrskizze zum Standort angeboten wird.

Derartige Stadtpläne dürfen jedoch nicht einfach von einem kommerziellen Kartendienst im Internet auf die jeweilige Homepage übertragen werden. Liegt hierfür keine Erlaubnis oder Lizenz vor, handelt es sich um eine regelmäßige urheberrechtswidrige Nutzung von Kartenmaterial. Die Kartendienste besitzen nämlich das ausschließliche Nutzungsrecht an ihren Karten.

In der letzten Zeit häufen sich diesbezügliche Anfragen von Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden, die von Stadtplandiensten wegen einer solchen unerlaubten Nutzung von Kartenrechten im Internet anwaltlich abgemahnt worden sind. Die meisten Kartendienste haben mittlerweile Detekteien damit beauftragt, das Internet systematisch nach Websites zu durchkämmen, in denen Kartenausschnitte ohne Lizenz genutzt werden.

Die abgemahnten Handwerker müssen sich gegenüber dem Stadtplandienst regelmäßig zur künftigen Unterlassung der rechtswidrigen Kartennutzung verpflichten sowie ein Vertragsversprechen für den Fall einer späteren Zuwiderhandlung abgeben. Allein der Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung kann sich auf 800 bis 1000 Euro belaufen. Da der Streitwert sich oft auf 10.000 bis 15.000 Euro beläuft, addierten sich hierzu noch Anwaltskosten zwischen 450 und 500 Euro.

Daher muss jeder Inhaber einer Homepage, der eine Anfahrskizze anbietet, die Frage der Nutzungsrechte sorgfältig prüfen und evtl. die verlangten Lizenzgebühren bezahlen oder eigene Anfahrtsskizzen nutzen.

Praxistipp: Hinweise zu günstigen Kartenlizenzen – auch für die gewerbliche Nutzung – sowie weitere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie unter www.stadtplan-gratis.de.


06.04.2004
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