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Mehrwertsteuer auf 19 % Nachversteuerung von Anzahlungen nach Erhöhung des Umsatzsteuersatzes
Ab 1. Januar 2007 wird der Normalsatz der Mehrwertsteuer von 16 auf 19% angehoben. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz verbleibt bei 7%.
Bei der bevorstehenden Umsatzsteuererhöhung wird es regelmäßig dazu kommen, dass im Jahr 2006 Anzahlungen für Leistungen vereinnahmt werden, die der Unternehmer erst in 2007 vollendet. In diesen Fällen ist Folgendes zu beachten:
Wird eine Anzahlung in 2006 vereinnahmt, muss sie bei Vereinnahmung zunächst mit 16% versteuert werden (denn in 2006 gilt ja noch der 16%ige Umsatzsteuersatz). Wird die Leistung dann erst in 2007 vollendet, erfolgt eine Nachversteuerung der Anzahlung zu 19%. Die Nachversteuerung erfolgt für den Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung vollendet wird.
Hinweis:
Stellen Sie sicher, dass Sie noch in diesem Jahr möglichst alle laufenden Projekte beenden und entsprechende Abschlussrechnungen stellen. Und berücksichtigen sie in Ihrer Kalkulation schon jezt die erhöhte Mehrwertsteuer für Projekte, die bis in das kommende Jahr dauern werden.
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| Weitere Inforamtionen in einem Faltblatt des ZDH. |
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