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Fragen und Antworten zur EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 : Welche Folgen für das Handwerk?
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Am 1. Mai 2004 erweitert sich die Europäische Union um zehn neue Mitglieder: - Polen
- Ungarn
- Tschechische Republik
- Slowakei
- Estland
- Lettland
- Litauen
- Slowenien
- Malta
- Zypern
Auf einige ausgewählte Fragen dazu geben wir Antworten:
1. Werden die Grenzkontrollen zu den östlichen Nachbarstaaten Polen und Tschechien am 1. Mai 2004 abgeschafft? >>weiter
2. Dürfen Angehörige der Beitrittstaaten (z. B. Polen) sich in Deutschland selbstständig machen? >>weiter
3. Dürfen Unternehmen aus den Beitrittstaaten in Deutschland Dienstleistungen bzw. Werkleistungen erbringen? >>weiter
4. In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen können Handwerksbetriebe aus den Beitrittsländern in Deutschland tätig werden? >weiter
5. Dürfen deutsche Firmen Mitarbeiter aus den Beitrittstaaten zu den billigen Löhnen ihrer Herkunftsländer beschäftigen? >>weiter
6. Dürfen Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten als Leiharbeiter beschäftigt werden? >>weiter
7. Unter welchen Voraussetzungen ist die Vergabe von Werkaufträgen an Firmen aus Osteuropa möglich? >>weiter
8. Welche arbeitsrechtlichen Bedingungen sind zu beachten, wenn im Rahmen von Werkverträgen aus den Beitrittsländern entsandte Arbeitnehmer beschäftigt werden? >>weiter
9. Dürfen Angehörige der Beitrittsstaaten nach Deutschland einwandern und Sozialleistungen in Anspruch nehmen? >>weiter
10. Können deutsche Unternehmen bzw. deutsche Selbständige sich in den Beitrittstaaten niederlassen oder ein Unternehmen gründen und dort mit eigenen Mitarbeitern tätig werden? >>weiter
11. Was ändert sich beim Warenverkehr, der Mehrwertsteuer bei Lieferungen in die neuen Mitgliedstaaten und der Zollabwicklung? >>weiter
12. Welche Informationen stehen Handwerksbetrieben zur Verfügung, um ihre Geschäftsmöglichkeiten in den Beitrittsländern zu prüfen und Kontakte zu knüpfen? >>weiter
13. Wo findet man weitere Informationen? >>weiter
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Kontakt:
Dr. Georg Cramer
0211 8795-350
0211 8795-363
E-Mail |
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