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Einheitliche Steueridentifikationsnummer für alle ab 1. Juli 2007
Ab Juli 2007 erhält jeder Steuerbürger eine neue Steuernummer, kurz Steuer-ID. Sie besteht aus insgesamt 11 Ziffern, die Merkmale wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Wohnort verschlüsseln. Diese einheitliche Steuernummer gilt unbegrenzt. Das Bundeszentralamt für Steuern soll allen deutschen Steuerpflichtigen im Herbst bzw. zum Jahresende die neue Steuernummer mitteilen.
Damit soll der Steuerbetrug erschwert werden, weil ein besserer Abgleich zwischen den Behörden oder den Rentenversicherungsträgern möglich sein wird.
Wer selbständig wirtschaftlich tätig ist, erhält zwei Steuer-Identifikationsnummern, so dass auch Unternehmen erfasst werden. Arbeiter benötigen in Zukunft die Steuernummer ihrer Mitarbeiter, um die Lohnsteuer abführen zu können. Die Mitarbeiter müssen entsprechend Auskuft über ihre Nummer geben.
Wann jeder einzelne Steuerbürger in Deutschland tatsächlich in seiner nächsten Steuererklärung beim Finanzamt seine eigene Steueridentifikationsnummer verwenden muss, bleibt offen. Bis dahin bleibt auf jeden Fall die bisherige Steuernummer gültig.
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