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Übergabeformen: Verkaufen - Verpachten - Verschenken

Ganz gleich, ob das Unternehmen in der Familie bleibt oder ob Sie an einen externen Nachfolger übergeben, muss über die möglichen Übergabeformen nachgedacht werden:

Verkauf

... gegen Einmalzahlung: Sie erhalten den Kaufpreis sofort in einem Betrag, sind unabhängig vom weiteren wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens

... gegen Ratenzahlung: Sie geben dem Nachfolger die Möglichkeit, den Kaufpreis nach und nach zu bezahlen. Für den so gewährten Kredit können Sie darüber hinaus Zinsen verlangen, stehen aber im Risiko, ob der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

... gegen Rentenzahlung: Sie erhalten eine Leib- oder Zeitrente in gleichen Abständen und gleicher Höhe. Auch hier stehen Sie im Risiko, ob der Käufer über die vereinbarte Dauer zur Leistung in der Lage ist.

... gegen dauernde Last: Sie erhalten eine wiederkehrende Zahlung über einen Mindestzeitraum von 10 Jahren. Die Höhe orientiert sich in der Regel an der wirtschaftlichen Situation des Käufers. Es bleibt Ihr Risiko.

Bei den letzten drei Möglichkeiten ist also zu klären, welche Sicherheiten der Käufer bieten kann und was bei Zahlungsverzug geschehen soll.

Verpachtung


Sie bleiben Eigentümer der Vermögenswerte und erhalten vom Pächter eine monatliche Zahlung für die Überlassung des Betriebes. Dies ist eine zeitlich befristete Lösung. Dabei ist zu entscheiden, ob Sie rechtlich die Betriebsaufgabe erklären oder den Betrieb nur ruhen lassen.


Schenkung

Sie übertragen Ihren Betrieb unentgeltlich an Ihren Nachfolger, eventuell gegen private Versorgungsleistungen auf Lebenszeit bei Betriebsübergang innerhalb der Familie.


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