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Übergabe: Welche Vorlaufzeit und in welchem zeitlichen Rahmen?

Die generelle Antwort heißt: möglichst früh, denn:

Im Familienbetrieb lassen sich unnötige Konflikte vermeiden, wenn frühzeitig die Nachfolgefrage und damit Erbschaftsangelegenheiten besprochen werden und der/die Nachfolger/in wissen, wann was auf sie zu kommt.

Einen qualifizierten Nachfolger von außen zu suchen, zu erproben, zu qualifizieren und einzuarbeiten braucht viel Zeit. Denken Sie auch daran, dass ein geeigneter Nachfolger u. U. Zeit braucht, um für eine Übernahme das erforderliche Kapital zu beschaffen.

Weil Banken bei ihren Finanzierungsentscheidungen zunehmend Wert auf klare Vertretungs- und Nachfolgeregelungen legen, gehen entsprechende Planungen in das Rating jedes Betriebes ein.

Für die eigene Familie und für die Mitarbeiter ist mit einer Nachfolgeregelung Vorsorge für den Fall eines unerwarteten Ausfalls der Unternehmens getroffen.

Zeitlicher Rahmen

Stichtagsübergabe

Die Übergabe kann zu einem vorab genau festgelegten Zeitpunt erfolgen. Von diesem Zeitpunkt gehen alle Rechte und Pflichten gemäß den vertraglichen Bestimungen zu Übergabe an den Nachfolger über. Eine Einarbeitungszeit und eine beratende Funktion sind natürlich möglich und sollten entsprechend vereinbart werden.

Schrittweise Übergabe

Der Nachfolger übernimmt nach und nach Verantwortungsbereiche in der Geschäftsführung und schließlich die gesamte Verantwortung für die Unternehmensleitung. Dieser Übergangsprozess kann bis zu drei Jahren dauern, bei einer Übergabe in der Familie auch länger. Entsprechend kann auch schrittweise eine Unternehmensbeteiligung des Nachfolgers erfolgen.

Welche Schritte sich in Ihrem Fall anbieten, sollten Sie mit einem Betriebsberater Ihrer Kammer besprechen.

Weiter mit der Frage nach einem geeigneten Nachfolger

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