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Fußball – WM 2006 – richtig werben

Der Bundesgerichtshof entschied: Die Bezeichnung "Fußball WM 2006" darf jeder benutzen. Hunderte von Marken müssen gelöscht werden.

Im Jahr der Weltmeisterschaft in Deutschland ist es nur verständlich, dass auch Unternehmer von dem Fußballereignis profitieren und ihre Werbung in Verbindung mit der Weltmeisterschaft gestalten wollen.
Jedoch gibt es da markenrechtlich einiges zu beachten.

Die Rechte für kommerzielle Vermarktung der WM 2006TM liegen ausschließlich bei der FIFA (Fédération Internationale de Football Association).

Die folgenden Einschränkungen gelten nach dem Urteil nicht mehr: In diesem Zusammenhang hat sich die FIFA Markenrechte an bestimmten Begriffen eintragen und schützen lassen. Dies sind z. Bsp.: WM Deutschland 2006, Deutschland 2006, World Cup, World Cup 2006 Germany, FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft, WM 2006 und Fußball WM 2006. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Da - auch nach gerichtlicher Überprüfung – diese Rechte an den Begriffen wirksam geschützt sind, hat dies Konsequenzen für die Benutzung dieser Begriffe und Wortkombinationen durch Dritte. Möchte also z. Bsp. der Bäcker ein „WM-2006“ Brot verkaufen, bedarf es für die Verwendung des Begriffes „WM 2006“ einer Lizenz durch die FIFA. Auch der „Fußball-WM-2006 Fernseher“ bedarf einer Lizenzierung, die natürlich nicht kostenlos von der FIFA erteilt wird.

„Wir backen wie die Weltmeister“ oder „Während der Fußballweltmeisterschaft gibt’s beim Kauf von 10 Brötchen eins umsonst“ wären wiederum zulässig. Da wettbewerbs- und markenrechtliche Beurteilungen oft Einzelfallentscheidungen sind, sollte vor einer geplanten Werbeaktion diese juristisch geprüft werden.


Ass. Franz Klein
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Ass.
Manfred Steinritz
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Ass.
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