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Bekämpfen der Schwarzarbeit
Illegale wirtschaftliche Tätigkeiten sind eine Gefahr für die gesamte Wirtschaft. Auch für das Handwerk. Nach der Handwerksordnung arbeitet derjenige schwarz, der ein Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle als stehendes Gewerbe selbständig ausübt.
Deshalb kämpft die Handwerkskammer dagegen. Sie können uns in der Wahrnehmung dieser Aufgabe unterstützen. Wenn Sie einen Verdacht haben, den Sie mit uns besprechen möchten, stehen wir zur Verfügung.
Schwarz arbeitet, wer Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt also selbtstständig tätig ist - aber:
* gleichzeitig Sozialleistungen bezieht, und die Leistungsstelle nicht von seiner Tätigkeit und seinen Einkünften unterrichtet, oder
* selbstständig arbeitet, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, oder
* ein Handwerk als stehendes Gewerbe ausübt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein. Auch Subunternehmer und freie Mitarbeiter sind selbständige Gewerbetreibende, die gemäß §1 Abs. HwO mit dem entsprechenden Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein müssen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolgt Schwarzarbeit nach dem neuen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz teilweise als Straftat. Einzelheiten dazu >>weiter
Illegale Beschäftigung
Illegale Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern aus Ländern, die nicht zur EU gehören, wird von der Schwarzarbeit unterschieden. Hier nimmt das Gesetz vor allem die Arbeitgeber in die Verantwortung. Wer
* ausländische Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt,
* mit falschen Angaben eine Arbeitsgenehmigung für ausländische Arbeitnehmer erschleicht,
* als Auftraggeber einen Subunternehmer beschäftigt, von dem er weiß, dass er Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigt,
muss mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro rechnen.
Den ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung droht eine Geldbuße bis 5.000 Euro und die Ausweisung. Wer ohne Aufenthaltsgenehmigung arbeitet, kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bekommen.
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Kontakt:
Ass. Claudia Rilling
0211 8795-520
E-Mail
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