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Bessere Förderbedingungen für Energie sparende Investionen und erneuerbare Energien
Die Förderbedingungen sehen zwei Varianten vor:
1. Zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 Euro bekommen Investoren, die ihre Wohngebäude energetisch sanieren lassen.
2. Zuschüsse für Investoren, die keinen Kredit aufnehmen möchten.
zinsgünsitge Kredite
Wer bestimmte Mindestinvestitionen zur Sanierung seines Wohngebäudes vornimmt (vorgesehen sind dafür Pakete mehrerer Maßnahmen) kann über seine Hausbank einen besonders zinsgünstigen Kredit bis zu einer Höhe von 50.000 Euro beantragen.
Erreicht das Gebäude (Baujahr vor 1984) nach der Sanierung Neubauniveau entsprechend der Energie-Einspar-Verordnung (ENEV) gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss von 5 Prozent des Darlehensbetrages. Sanierungen, die einen Energieverbrauch von 30 Prozent unter dem Neubaustandard erreichen, bekommen sogar einen Zuschuss von 12,5 Prozent.
Seit 2007 sind auch Gebäude förderfähig, die vor 1995 fertiggestellt wurden.
Zuschüsse Wer keinen Kredit möchte, kann folgende Zuschüsse bekommen:
- Durchführen eines der im Programm vorgesehenen Maßnahmenpaktes: 5 Prozent Zuschuss, max. 2.500 Euro
- energetische Sanierung auf Neubau-Niveau: 10 Prozent Zuschuss, max. 5.000 Euro
- Sanierung, die den Neubaustandard im Energieverbrauch um 30 % unterschreitet: 17,5 Prozent Zuschuss, max. 8.750 Euro
Einzelheiten und die aktuellen Zinskonditionen findet man direkt bei der KfW .
Neue Förderrichtlinien: Förderung von erneuerbaren Energien
Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Solaranlagen, Biogaskessel etc.) können vom Bundesamt für Wirtschaft (BAFA) gefördert werden. Das BAFA fördert weiterhin den Einbau moderner Heizungsanlagen im Zusammenhang mit Sonnenkollektoren.
Einzelheiten direkt beim BAFA. |
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