|
|
Nordrhein-Westfälischer
Handwerkstag
11 Wünsche und Forderungen des nordrhein-westfälischen Handwerks vor den nordrhein-westfälischen Kommunalwahlen 2009
Das Kursbuch des NRW-Handwerks können Sie sich als pdf-Datei insgesamt ansehen
Zusammenfassung
1. Die schwierige Haushaltslage hat in den vergangenen
Jahren viele Kommunen zu drastischen Einsparungen bei
der öffentlichen Infrastruktur gezwungen. Schätzungen
beziffern den kommunalen Investitionsbedarf bis zum
Jahr 2020 bundesweit auf über 700 Mrd. Euro. Besonders
betroffen sind neben Straßenbau und Abwasserbeseitigung
auch die Schulen. Nur für die Schulen werden
die erforderlichen Investitionsausgaben bis 2020 auf
73 Mrd. Euro geschätzt. Eine umfassende Infrastruktur-
Offensive war überfällig. Bund und Länder haben mit
dem Konjunkturpaket II den richtigen Hebel angesetzt.
Der Bund stellt als Teil des Konjunkturpaketes II allein für
die Kommunen in NRW 2,3 Mrd. Euro zur Verfügung.
Die Mittel stehen zur Modernisierung von Schulen,
Bildungseinrichtungen und Infrastruktureinrichtungen
bereit. Nun erwarten die Handwerksbetriebe vor Ort
zusätzliche Impulse: Unsere Schulen müssen in Ordnung
gebracht und die Infrastruktur für Ganztagsangebote
geschaffen werden (z.B. Mensen).
2. Der Schwerpunkt kommunaler Umweltpolitik muss
angesichts des drohenden Klimawandels auf der
Energiepolitik liegen. Die kommunalen Handlungsspielräume
für effiziente Energienutzung und der Einsatz
regenerativer Energien müssen konsequent genutzt
werden. Insbesondere durch die Investitionen in die
Gebäudesanierung kann die regionale Wertschöpfung
deutlich erhöht werden. Die Mittel des Konjunkturpaketes
bieten den nötigen finanziellen Rahmen für
einen nachhaltigen Einstieg in die energetische Sanierung
der kommunalen Bauten. Diese Chancen gilt es
jetzt zu nutzen.
3. Beschäftigungseffekte werden allerdings nur dann
erzielt, wenn die Vergabe die lokale und regionale
Wirtschaft stützt. Sie muss mittelstandsfreundlich erfolgen.
Das ist der Fall, wenn die geltenden Regeln für
öffentliche Auftragsvergaben, die in dem 2009 novellierten
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, in der
Vergabeverordnung und in den Verdingungsordnungen
(VOB, VOL, VOF) festgelegt sind, strikt angewandt werden
- auch bei veränderter Rechtsform kommunaler
Betätigung, wie zum Beispiel bei Umwandlung eines
kommunalen Eigenbetriebs in eine GmbH.
Um die erforderliche zügige Verwendung der
Konjunkturhilfen in den Kommunen und die erhofften
Beschäftigungseffekte vor Ort zu erreichen, sollten die
Kommunen die größere Flexibilität erhöhter Wertgrenzen
zur freihändigen Vergabe und zur beschränkten
Ausschreibung - unter Beachtung der notwendigen
Transparenz - nutzen.
4. Die öffentliche Bauvergabe an einen Generalunternehmer
erweist sich in der Praxis regelmäßig als teurer als
die Einzel- und Fachlosvergabe an das Handwerk.
Darüber hinaus kommen kleine und mittlere Unternehmen
kaum zum Zuge. Sowohl unter Kostengesichtspunkten
wie auch mit Blick auf die Sicherung von
Arbeitsplätzen in der Region muss die Vergabe nach Teil- und
Fachlosen erfolgen. Die gebotene Eile bei der
Vergabe der Mittel des Konjunkturprogramms ändert
nichts am Gebot der Einzellosvergabe.
5. Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) bergen nicht
nur höhere Risiken für die Kommune, sie gehen oft am
Handwerk vorbei. Entschließt sich der öffentliche
Auftraggeber für ÖPP-Maßnahmen, so sollten diese
möglichst mittelstandsgerecht ausgestaltet werden, um
regionale Akteure in die Auftragsvergabe einbeziehen
zu können. Diese Anbieter stehen wegen der damit verbundenen
kürzeren Reaktionszeiten viel stärker in der
Verantwortung als ein entferntes Unternehmen. Dies
wirkt sich auch auf die Qualität der Leistung und die
Einhaltung von Kosten und Fristen aus. Wegen der sehr
langen Vorbereitungsphasen sind ÖPP-Projekte zur
Konjunkturförderung ungeeignet.
6. Eine umfassende Gemeindefinanzierungsreform ist notwendig.
Sie muss der Undurchschaubarkeit unseres
Systems der Gemeindefinanzierung ein Ende setzen, die
den Zusammenhang zwischen kommunalen Leistungen
und ihrer Bezahlung weitgehend aufgelöst hat. Ihr wichtigster
Bestandteil sollte eine "Gemeindesteuer" mit
Hebesatzrecht sein. Elemente der Substanzbesteuerung
werden genauso wie steigende Steuerlasten abgelehnt.
Die aktuelle weltweite Krise an den Finanzmärkten soll
te den Kommunen des Landes eine besondere Mahnung
zur umsichtigen Finanzierung und zur Vermeidung von
Risiken im Umgang mit den ihnen anvertrauten öffentlichen
Mitteln sein.
7. Öffentlich-rechtliche Sparkassen, dem Allgemeinwohl
verpflichtet und mit regionalem Fokus, besitzen eine
wichtige gesamtwirtschaftliche Funktion. Nicht zuletzt
in der aktuellen Finanzkrise haben sie sich als stabilisierend
erwiesen. Wir plädieren daher dafür, die wesentlichen
Strukturmerkmale - öffentlicher Auftrag, öffentlich-
rechtliche Form, Regionalprinzip - beizubehalten.
8. Gewerbetreibende haben nicht nur in ihren Betriebsstandort
investiert, sondern haben hierauf auch ihre
Kundenbeziehungen aufgebaut. Deshalb müssen
Betriebsstandorte mit allen zur Verfügung stehenden
Instrumenten des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes
gesichert werden. Darüber hinaus ist in jeder
Kommune ein differenziertes Gewerbeflächenangebot
vorzuhalten, insbesondere auch für stadtteilorientiertes
Gewerbe sowie Unternehmen, die auf überörtliche
Verkehrsinfrastruktur angewiesen sind.
9. Das nordrhein-westfälische Handwerk begrüßt die
Erstellung von Luftreinhalteplänen, um vor allem die
Grenzwerte bezüglich Feinstaub und Stickoxid im
Rahmen eines umfassenden Gesundheitsschutzes einzuhalten.
Aufgrund ihrer niedrigen Gesamtjahreskilometerlaufleistung
tragen die im Handwerk eingesetzten
leichten Nutzfahrzeuge allerdings nur in relativ geringem
Umfang zur Umweltbelastung bei. Andererseits
sind sie bereits auf der ersten Stufe stark von
Fahrverboten betroffen. Das nordrhein-westfälische
Handwerk hält deshalb umfassende und unbürokratische
Ausnahmegenehmigungen für unabdingbar.
Ausnahmegenehmigungen müssen einfach und praktikabel
erteilt werden. Für die Umsetzung der Regelungen
dürfen keine neuen bürokratischen Hürden aufgebaut
werden.
10. Geschätzte 340 Mrd. Euro Umsatz in der Schwarzarbeit
sind zuviel. Das Handwerk sieht sich in der Pflicht, die
Kommunen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit noch
mehr als bisher zu unterstützen und sie zu ermuntern,
trotz geringerer Einnahmen die Verfolgung von
Schwarzarbeit wieder zu intensivieren. Hier ist an die
Wiedereinführung der Regionalkonferenzen Schwarzarbeit
zu denken.
11. Handwerker sind wichtige "Kunden" der kommunalen
Verwaltungen. Für den Abbau bürokratischer Belastungen,
die Beschleunigung von Verfahren und die
Verlässlichkeit öffentlicher Verwaltungen ist der
Verwaltungsvollzug auf kommunaler Ebene entscheidend.
Die ersten Kommunen haben sich in NRW erfolgreich
als "mittelstandsfreundliche Kommune" zertifizieren
lassen. Das Handwerk erwartet, dass möglichst alle
Städte, Kreise und Gemeinden diesem Vorbild folgen
und sich um das Gütezeichen "Mittelstandsorientierte
Kommunalverwaltung" bemühen.
Düsseldorf, im April 2009
|
|