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Nordrhein-Westfälischer
Handwerkstag
PRESSE-INFORMATION
Nr. 7/ 2009 vom
26. April 2009
Verschärfte Managerhaftung:
Maßgeblicher Impuls kam aus Düsseldorf
Als "Ausfluss beharrlichen Einwirkens nicht zuletzt von seiten der Handwerksorganisation" wertet der Präsident des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags Prof. Wolfgang Schulhoff die Entscheidung der Koalitionspartner der Bundesregierung vom Donnerstag, die Anforderungen an die persönliche Haftung von Konzern-Managern bei Fehlleistungen zu verschärfen. Der zentrale jetzt verabschiedete Änderungs-Punkt, die Vorstände im Rahmen der Managerhaftpflichtversicherung zur Bezahlung eines "normativen Mindestschadens" im Umfang eines Jahressalärs heranzuziehen, entspricht dem Sinngehalt einer Gesetzesinitiative des damaligen Bundestagsabgeordneten Schulhoff aus dem Jahr 2002. Der Vorstoß hatte damals noch keine Mehrheit gefunden.
Der NRW-Handwerksrat, das oberste Beschlussgremium der NRW-Handwerksorganisation, hatte sich vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise im Herbst 2008 in einstimmigem Beschluss einen Forderungskatalog des von Schulhoff geführten Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags (NWHT) zu eigen gemacht, der weitere einschränkende Vergütungsregelungen für Vorstände von Banken und Kapitalgesellschaften vorsieht. Die Agenda enthält neben der Forderung nach Haftungsverschärfung für Konzernvorstände auch bereits den jetzt von der Bundesregierung aufgegriffenen Vorschlag, die Vorstandsvergütung solle künftig durch den gesamten Aufsichtsrat erfolgen.
Die NRW-Landesregierung hatte zuvor auf Vorstoß des NWHT eine Bundesratsinitiative in Sachen Managerhaftung ergriffen, die jetzt von der Bundesregierung umgesetzt wird.
Die Pläne der Regierungskoalition auf Bundesebene sehen neben den genannten Punkten noch zwei weitere Anforderungen des Handwerks an die künftige Managermitverantwortung in Konzernen um. Zum einen die Bindung der Gewährung von Gratifikationen an einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Boni sollen nach dem Regierungsentwurf nun erst am Ende der Vertragslaufzeit des Vorstandsmitglieds gezahlt werden. Zum anderen sollen Vorstände erst frühestens zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden in den Aufsichtsrat wechseln dürfen. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate soll, wie vom Handwerk gefordert, auf 5 begrenzt werden.
Das Handwerk habe sich der Frage der Haftungsregelung für angestellte Manager intensiv angenommen, weil es "nicht länger hinnehmen will, dass das Bild des Unternehmers in der Öffentlichkeit nach unten gezogen wird", begründete Schulhoff die Aktivität des mittelständischen Wirtschaftssektors. Das Handwerk stehe für ein Fünftel der Unternehmen, ein Sechstel der Beschäftigten und ein Drittel der Auszubildenden in Deutschland. Die Frage der Haftung betreffe ein Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft. Der Marktmechanismus funktioniere nur, wenn die Entscheidungsträger nicht nur den Nutzen zögen, sondern auch für den Schaden aufkommen müssten, führte Schulhoff aus. Der Handwerkspräsident: "Die Außerkraftsetzung des Haftungsprinzips ist der Ursachenkern der Finanz- und Wirtschaftskrise." Mit ihrer Gesetzesinitiative betreibe die Bundesregierung nun "Ursachentherapie". Dieser "wichtige Schritt" werde "Signalwirkung auch über Deutschland hinaus" entfalten. Schulhoff sprach in seiner Eigenschaft als Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf auf deren Meisterfeier in der Landeshauptstadt.
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