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Aufgaben der vereidigten Sachverständigen

"Aufgabe der Handwerkskammer ist ..., Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe zu bestellen und zu vereidigen" (§91, Abs. 1 Nr. 8 der Handwerksordnung).

Als Sachverständiger bestellt und vereidigt werden kann, wer
  • sein Fachgebiet aus betrieblicher Praxis kennt

  • ein Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen in seinem Fachgebiet ist und
    sich entsprechend auch schriftlich und mündlich zu Streifällen äußern kann

  • über die zur Abgabe von Gutachten erforderlichen Einrichtungen und Geräte verfügt

  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bietet

  • und die persönliche Eignung besitzt.
Sie übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers der Richter", die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen.

Auch ausserhalb eines Gerichtsverfahrens können sie als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu
  • erbrachten handwerklichen Leistungen

  • noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen.

Er kann z. B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten, Zeit- und Restwertermittlungen im Zusammenhang mit handwerklichen Leistungen Stellung nehmen.

Bärbel Pelzer
0211 8795-521
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Ass.
Claudia Rilling
0211 8795-520
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