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Mitglied bei der Handwerkskammer werden


Wer im Handwerk selbstständig tätig ist, muss sich bei der Handwerkskammer registrieren lassen. Und kann das gesamte Informations- und Dienstleistungsangebot der Kammer nutzen. >>weiter

Nach der letzten Novellierung der Handwerksordnung gibt es die folgenden Möglichkeiten zur Mitgliedschaft:

1. zulassungspflichtiger Beruf gemäß Anlage A der Handwerksordnung. Die Voraussetzung ist in der Regel der Meisterbrief in dem jeweiligen Handwerk; Einzelheiten und Anmeldeformulare >>weiter

2. zulassungsfreier Beruf gemäß Anlage B1 der Handwerksordnung; Einzelheiten >>weiter

3. Betätigung in einem handwerksähnlichen Gewerbe (B2); Einzelheiten >>weiter

4. Ausüben einfacher handwerkerlicher Tätigkeiten; Einzelheiten >>weiter


Auch dann, wenn der Meisterbrief nicht mehr unbedingt erforderlich ist, lohnt die Meisterprüfung als Vorbereitung auf die Selbständigkeit. >>weiter


Besuchen Sie auf jeden Fall die kostenlose Einführungsveranstaltung für Existenzgründer im Bildungszentrum >>weiter

Und nutzen Sie Angebote der Existenzgründungsberatung und unsere Gründer-Workshops >>weiter

Zusammenfassung des neuen Handwerksrechtes >>weiter


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