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Mitglied bei der Handwerkskammer werden
Wer im Handwerk selbstständig tätig ist, muss sich bei der Handwerkskammer registrieren lassen. Und kann das gesamte Informations- und Dienstleistungsangebot der Kammer nutzen. >>weiter
Nach der letzten Novellierung der Handwerksordnung gibt es die folgenden Möglichkeiten zur Mitgliedschaft:
1. zulassungspflichtiger Beruf gemäß Anlage A der Handwerksordnung. Die Voraussetzung ist in der Regel der Meisterbrief in dem jeweiligen Handwerk; Einzelheiten und Anmeldeformulare >>weiter
2. zulassungsfreier Beruf gemäß Anlage B1 der Handwerksordnung; Einzelheiten >>weiter
3. Betätigung in einem handwerksähnlichen Gewerbe (B2); Einzelheiten >>weiter
4. Ausüben einfacher handwerkerlicher Tätigkeiten; Einzelheiten >>weiter
Auch dann, wenn der Meisterbrief nicht mehr unbedingt erforderlich ist, lohnt die Meisterprüfung als Vorbereitung auf die Selbständigkeit. >>weiter
Besuchen Sie auf jeden Fall die kostenlose Einführungsveranstaltung für Existenzgründer im Bildungszentrum >>weiter
Und nutzen Sie Angebote der Existenzgründungsberatung und unsere Gründer-Workshops >>weiter
Zusammenfassung des neuen Handwerksrechtes >>weiter
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Öffnungszeiten
Beratungszentrum Düsseldorf
0211 8795-328 0211 8795-334 E-Mail
Beratungszentrum Oberhausen
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