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Handwerkerparkausweis - bezirksweit

Im Bezirk der Handwerkskammer Düsseldorf haben sich die Städte und Kreise auf einen bezirksweit gültigen Handwerkparkausweis geeinigt.

Nun brauchen Handwerker für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge nur noch einen Parkausweis in ihrer Heimatgemeinde zu beantragen und zu bezahlen und können damit die Sonderparkrechte in allen Orten des Regierungsbezirkes Düsseldorf nutzen.

Der Handwerkerparkausweis ist nur für Handwerksbetriebe, die Reparatur, Bau-, Installations- und Montagearbeiten ausführen bestimmt: Maurer, Installateure, Fliesenleger, Schornsteinfeger etc.

Der Ausweis gilt jeweils für ein Service- oder Werkstattfahrzeug. Gültig sind die Ausweise in den üblichen Geschäftszeiten von 7:00 bis 20:00 Uhr von Montag bis Samstag.

Parken dürfen die Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweis mit der pauschalen Ausnahmegenehmigung im eingeschränkten Halteverbot, auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Gebührenpflicht und ohne zeitliche Begrenzung und auf reinen Anwohnerparkplätzen.

Erhältlich sind die Ausweise weiterhin bei den örtlichen Verkehrsämtern am Sitz des Betriebes (es kommt nicht auf den Ort der auszuführenden Arbeiten an). Dort sind auch die jeweils gültigen Gebühren zu entrichten. strassenverkehrsamt.pdf Weitere Kosten fallen nicht an.

Der Handwerkparkausweis berechtigt bis Ende 2010 zur Einfahrt in Umweltzonen auch ohne Schadstoffplakette

Merkblatt zum Parkausweis

Muster eine Parkausweises für den Regierungsbezirk Düsseldorf handwerkerparkausweis_br-1.pdf

Beachten Sie auch die Stellungnahme von Präsident Prof. Schulhoff.

Ansprechpartnerin
zum Thema
Handwerker-
parkausweise:

Andrea Raddatz M.A.

0211 8795-340










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