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Selbstständig in einem zulassungsfreien Handwerk

In den Berufen der Anlagen B1, den sogenannten zulassungsfreien Berufen, (siehe Verzeichnis der Anlage B1) kann man sich ohne Meisterbrief und ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen selbstständig machen. Wir empfehlen Ihnen trotzdem, die Meisterprüfung abzulegen. >>weiter

Für die Anmeldung in der Handwerkskammer nutzen Sie dieses Formular >>weiter


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