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Nachrüsten
Eine Möglichkeit zur Überwindung der Fahrverbote ist die Nachrüstung. Sie hat den Vorteil, dass dadurch in vielen Fällen ein Fahrverbot vermieden bzw. eine höhere Plakettenstufe erreicht wird. Benzinfahrzeuge ohne oder mit ungeregeltem Kat können die grüne Plakette erhalten, wenn ein geregelter Kat nachgerüstet wird. Bei manchen Dieselfahrzeugen gibt es mit einem Nachrüstkat oder Upgrade-Kat zumindest die rote Plakette. Dabei entstehen jedoch zum Teil erhebliche Kosten. Zudem ist ungewiss, wie lange die Fahrzeuge – sofern sie keine grüne Plakette erhalten – in den Umweltzonen genutzt werden können.
Tipp: Aktuell verfügbare Nachrüstsysteme sind in zwei Datenbanken unter www.feinstaubplakette.de und feinstaub.gtue.de abrufbar (als erster Überblick geeignet, Detailauskunft in der Kfz- Fachwerkstatt).
Neu kaufen
Der Markt für leichte Nutzfahrzeuge, die auch langfristig die Befahrbarkeit von Umweltzonen sicherstellen, ist relativ unübersichtlich. Der Verkehrsclub Deutschland bietet Ihnen eine erste Übersicht, die jedoch aus dem Sommer 2007 stammt. www.besser-autokaufen.de/transporterkaufberatung.html
Was wird gefördert?
Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Russpartikelfilter und der Neukauf von schadstoffarmen Fahrzeugen wird vom Bund zum Teil finanziell unterstützt. Leichte Nutzfahrzeuge erhalten gegenwärtig leider keine Zuschuss¬förderung bei Nachrüstung oder Neuanschaffung. Die folgenden Förderungen können in Anspruch genommen werden:
- Einmalige Steuerbefreiung bis zu einer Höhe von 330,- € bei nachträglichem Einbau eines Russpartikelfilters in einen Diesel-Pkw (Abzug von der Kfz-Steuer): Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Fahrzeug zwischen dem 01.01.2006 und dem 31.12.2009 nachgerüstet wird. Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2006 erstmals zugelassen wurden, werden nicht gefördert. Damit das Finanzamt Ihnen die Steuerbefreiung gewährt, benötigen Sie eine Abnahmebescheinigung einer AU-Werkstatt über die durchgeführte Nachrüstung. Diese Bescheinigung legen Sie zusammen mit den Fahrzeugpapieren der Zulassungsstelle vor. Diese nimmt die entsprechende Eintragung im Feld „Bemerkungen“ der Fahrzeugpapiere vor.
- ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm (Förderschwerpunkt Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge):
Zuschuss in Höhe von 3.400,- € (für KMU) oder zinsgünstiger Kredit für die Anschaffung neuer Nutzfahrzeuge mit Euro-5-Norm oder EEV ab einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen. Der Förderantrag muss vor der Bestellung des Fahrzeugs direkt bei der Kfw (Zuschuss) bzw. Hausbank (Kredit) gestellt werden. Eine Kombination von Zuschuss und Kredit ist nicht möglich.
- ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm:
Zinsgünstiger Kredit für die Anschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen der Klasse N1 und Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen der Klasse N2), die mindestens den Abgasstandard Euro 5 erfüllen. Dieselfahrzeuge müssen zusätzlich über einen geschlossenen Russpartikelfilter und eine Technik zur Stickoxidreduzierung verfügen. Der Antrag ist vor der Bestellung des Fahrzeugs bei der Hausbank zu stellen.
Tipp: Durch die Nachrüstung eines Diesel-Pkw können Sie nicht nur die Plakette erhalten (also ein Fahrverbot vermeiden) und den Wiederverkaufwert des Fahrzeugs steigern, sondern vermeiden auch einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge in Höhe von 1,20 € je 100 ccm Hubraum (wird erhoben zwischen dem 01.04.2007 und dem 31.03.2011).
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Fragen?
Andrea Raddatz
0211 8795-340
E-Mail |
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