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Umweltzone in Neuss
Übersichtskarte der Umweltzone in Neuss
Freie Fahrt für Autos mit Plakette Am 1. Dezember 2009 ist der Luftreinhalteplan für die Stadt Neuss in Kraft getreten. Danach wird zum 15. Februar 2010 in Neuss eine Umweltzone eingerichtet. Innerhalb der Umweltzone dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Plakette fahren.
Die Plaketten werden von AU-Werkstätten, Prüfstellen (TÜV, DEKRA) und Kfz-Zulassungsstellen ausgegeben. Es genügt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Kfz-Schein).
Eine straßengenaue Abgrenzung der Umweltzone finden Sie im Luftreinhalteplan auf Seite 99 ff. Die Straßenzüge, die die Grenzen der Umweltzone markieren, sind nicht Bestandteil der Umweltzone und dürfen ohne Plakette befahren werden. Gleiches gilt für Autobahnen, die durch Umweltzonen führen.
Ihr Fahrzeug bekommt keine Plakette? Für bestimmte Personen- und Fahrzeuggruppen gibt es Ausnahmen. So zum Beispiel für: - Kfz, die über einen gültigen Handwerkerparkausweis verfügen (Befristet bis 31.12.2010)
- Kfz von Haltern mit Geschäftssitz in der Umweltzone, wenn das Kfz zum Betriebsvermögen gehört (Befristet bis zum 15.02.2011)
- Kfz, die die Umweltzone aus einem der folgenden Gründe befahren (Bis zu sechs Monaten beginnend mit Inkrafttreten der Umweltzone; unter bestimmten Voraussetzungen verlängerbar)
- zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen (z. B. zur Behebung von Gebäudeschäden, zur Reparatur betriebsnotwendiger Anlagen, zur Beschickung von Wochenmärkten)
- zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen (z. B. Belieferung und Entsorgung von Baustellen, Warenanlieferungen zu Produktionsbetrieben)
- aus sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (z. B. Durchführung von Schwertransporten)
- zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Interessen Einzelner
- Sonderfahrzeuge, die aufgrund ihres speziellen Einsatzzweckes technische Besonderheiten aufweisen (Befristet bis auf max. 5 Jahre, wenn Nachrüstung dauerhaft nicht möglich und Ersatz durch schadstoffärmeres Fahrzeug wirtschaftlich nicht vertretbar)
Außer für Handwerkerparkausweise sind die Anträge direkt bei der Stadtverwaltung Neuss zu stellen.
Generell von Fahrverboten ausgenommen sind unter anderem: - Mobile Maschinen, Geräte (z. B. Gabelstapler, Kompressoren usw.), Arbeitsmaschinen (z. B. selbstfahrende Maschinen für den Straßenbau, Fahrzeuge mit Hebebühne) sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Fahrzeuge mit Sonderrecht nach § 35 StVO
(Hierunter fallen z. B. auch Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind.)
- Oldtimer mit "H"- oder "07"-Kennzeichen
- Kfz mit Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten (rotes Kennzeichen), Ausfuhrkennzeichen und Kurzkennzeichen
Handwerkerparkausweis Im Zuge der Einführung der Umweltzone erhält der Handwerkerparkausweis befristet bis zum 31.12.2010 neben seiner Funktion als Parkberechtigung nun eine zweite Funktion: Er berechtigt zum Befahren der Umweltzone. Der Ausweis ist gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
Ihre Stadtverwaltung/Straßenverkehrsbehörde gibt Ihnen Auskunft, ob und wie Sie den Handwerkerparkausweis beantragen können. Informationen zum Handwerkerparkausweis finden Sie auch auf der Internetseite der Handwerkskammer Düsseldorf.
Ansprechpartner:
Handwerkskammer Düsseldorf Andrea Raddatz Georg-Schulhoff-Platz 1 40221 Düsseldorf Telefon 0211 8795-340 E-Mail Nützliche Links
www.hwk-duesseldorf.de
Stadt Neuss
Kreishandwerkerschaft Niederrhein
www.umwelt.nrw.de/umwelt
www.besser-autokaufen.de/transporterkaufberatung.html
www.feinstaubplakette.de
http://feinstaub.gtue.de
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Ansprechpartnerin:
Andrea Raddatz
0211 8795-340
E-Mail
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